Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg erließen dazu sogenannte Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb am Stammsitz Irland, wie Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Mittwoch mitteilte. Sollte das Unternehmen dem nicht Folge leisten, behalten sie sich rechtliche Schritte vor.
Berliner, die Wohnung oder Zimmer zeitweise an Feriengäste vermieten, müssen seit 1. Mai 2018 beim Bezirksamt eine individuelle Registriernummer einholen. Wer die gesamte Wohnung anbietet, braucht zudem eine behördliche Genehmigung. So soll angesichts des Mangels an Wohnraum sichergestellt werden, das Wohnungen nicht durch Dauervermietung an Geschäftsleute oder Urlauber zweckentfremdet werden. Viele Anbieter halten sich jedoch nicht an die Regeln.
Laut Senatsverwaltung gaben die Bezirke bis Ende 2018 rund 2400 Registriernummern aus. Nach Schätzungen des Senats gibt es in der Hauptstadt allerdings 20 000 bis 30 000 Wohnungen oder Zimmer, die zu Ferienzwecken vermietet werden. Seit 1. August drohen nach einer Übergangsfrist bei Verstößen Bußgelder.
Um die Verstöße verfolgen zu können, brauchen die Behörden jedoch Informationen zu den Wohnungseigentümern oder regulären Mietern. Die wollen sie nicht zuletzt von Airbnb, dem Platzhirsch unter den Ferienwohnungsportalen. Die Firma ist aber nicht bereit, diese Informationen herauszugeben, und beruft sich auf den Datenschutz.
«Der Genehmigungsprozess für Berliner Homesharer ist weiterhin bürokratisch und unklar», erklärte eine Airbnb-Sprecherin zu dem neuen Vorstoß. «Wir haben der Stadt angeboten, bei einer digitalen Lösung zu kooperieren, die es den Gastgebern erleichtert, ihr Zuhause zu registrieren, und gleichzeitig zum Wohnraumschutz beiträgt.»
Als Beispiel nannte die Sprecherin Hamburg. Wie dort wolle Airbnb auch mit der Berliner Senatsverwaltung an einer «bürgerfreundlichen und effektiven Lösung» arbeiten, die sowohl dem Wohnraumschutz als auch dem Datenschutz der Berliner Anbieter Rechnung trage. Airbnb werde die Auskunftsanordnungen prüfen, sobald sie vorlägen.
Eine digitale Schnittstelle, wie sie Airbnb vorschwebt, will jedoch der Senat nicht - ebenfalls unter anderem aus Datenschutzgründen. In dem Fall würde ein Privatunternehmen Zugang zu einer Datenbasis bekommen, wie sie eigentlich nur der Verwaltung zur Verfügung stehe, erläuterte eine Sprecherin Lompschers.
Vielmehr pocht die Senatorin auf eine Auskunftspflicht, die Airbnb habe. Diese müsse durchgesetzt werden. «Wir erwarten von den Plattformbetreibern die gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen», erklärte Lompscher. «Da es bisher auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, unterstützen wir die Bezirke dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.»
Rückenwind verspüren Senat und Bezirke durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Dieses hatte Airbnb im Dezember 2018 dazu verurteilt, der Isar-Metropole Auskunft über seine Gastgeber zu geben. Airbnb legte dagegen Rechtsmittel ein. dpa