Von Britta Schultejans
Ein Ehepaar aus Niedersachsen kann weiter mit seiner Marke «Ballermann» Geld machen. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die Betreiberin der ehemaligen Diskothek «Nachtschwärmer» in Cham in der Oberpfalz muss nach einer «Ballermann»-Party 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher wegen Markenrechtsverletzung zahlen. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 3000 Euro.
Die Entscheidung bestätigt ein Urteil des Münchner Landgerichtes, gegen das die beklagte Gastronomin Rechtsmittel eingelegt hatte. Ein weiteres Mal kann sie das nicht tun - das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Das Urteil von Donnerstag ist rechtskräftig.
Annette und André Engelhardt halten seit den 1990er Jahren die Markenrechte an Bezeichnungen wie «Ballermann» und «Ballermann 6» und haben damit schon gutes Geld verdient. Im Mallorca-Urlaub beschloss Engelhardt vor mehr als 20 Jahren, die Bezeichnung «Ballermann» als Marke zu schützen - und zwar bei ätherischen Ölen genauso wie bei elektrischer Christbaumbeleuchtung oder Signalbojen.
Auch die Macher des Films «Ballermann 6» mit Tom Gerhardt mussten Lizenzgebühren zahlen. Die Liste im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes scheint endlos und umfasst eben auch «Musikdarbietung, Volksbelustigungen» sowie «Betrieb einer Diskothek» - Steine des Anstoßes für das Münchner Verfahren.
«Ich habe damals 500 oder 700 Mark gezahlt», sagte André Engelhardt vor Beginn der Münchner Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt 16 verschiedene «Ballermann»-Marken haben seine Frau und er inzwischen eintragen lassen. Sie betreiben die «Ballermann-Ranch» und veranstalten im großen Stil «Ballermann-Partys», andere dürften das aber nicht ohne weiteres - und werden darum regelmäßig vom Ehepaar Engelhardt verklagt. «Eine Marke muss man schützen.»
Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagt Engelhardt - und alle gewonnen. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Ehepaares. Jetzt kommt ein weiterer juristischer Erfolg hinzu.
In der mündlichen Verhandlung in München hatte das Gericht auch ein anderes Urteil für möglich gehalten. Es sei möglich, dass der Begriff «Ballermann» inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibung handle.
So argumentierte auch Chris Karl, der Anwalt der ehemaligen Chamer Diskotheken-Betreiberin. Er gab zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnung für ein «Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés und Ähnlichem gekennzeichnet ist», auch seit geraumer Zeit im Duden steht.
Aus seiner Sicht weckt eine «Ballermann»-Party keine Assoziationen an die Engelhardts, ihre Partys und ihre Ranch, sondern an «Alkoholkonsum aus Eimern mit Strohhalmen und deutschen Schlager, der eher simplere Themen hat», an «Saufen, Schlager und Sommersonne». Letztendlich sah das Gericht die Sache aber dann doch anders. dpa