Berlin & Corona Keine Übernachtungen für Touristen

Touristen dürfen wegen der Corona-Pandemie laut einem Gerichtsbeschluss nicht in der Hauptstadt übernachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat wie die Vorinstanz den Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgewiesen.

Das Verbot touristischer Übernachtungen beuge der Gefahr vor, dass noch nicht festgestellte Infektionen nach Berlin getragen werden könnten, teilte das Gericht am Freitag zu seinem Beschluss mit, der unanfechtbar sei.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruhte demnach noch auf den damaligen Corona-Bestimmungen des Senats, der Beschluss des OVG stützt sich auf die neuesten Corona-Beschlüsse.

Angesichts des diffusen Infektionsgeschehens könne die Bekämpfung der Pandemie nicht mehr nur bei vermeintlichen «Haupttreibern» ansetzen, erklärte das Gericht.

Diese Einschätzung des Senats sei geeignet, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das Beherbergungsverbot verstößt laut Gericht nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die vermieteten Unterkünfte hätten anders als selbst genutzte Zweit- und Ferienwohnungen einen ständig wechselnden Nutzerkreis. Dies rechtfertige eine abweichende Behandlung.

Soweit Übernachtungen von Dienst- und Geschäftsreisenden und aus notwendigen privaten Gründen vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind, sei die Antragstellerin nicht verpflichtet, tatsächliche Reise- bzw. Übernachtungsgründe zu überprüfen.

Die Gäste müssten vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen, stellte das OVG fest. Vor Abschluss eines Vertrages müsse aber der Zweck der Beherbergung erfragt und dokumentiert werden. dpa