Berliner Gastronomie Neustart am 15. Mai

Langsame Rückkehr zu etwas mehr Normalität in der Corona-Krise: Der Berliner Senat hat sich am Mittwoch auf etliche Lockerungen unter anderem für Gastronomie, Handel und Schulen verständigt.

GASTRONOMIE: Nach rund sieben Wochen können die geschlossenen Restaurants und Gaststätten am 15. Mai wieder öffnen. Erlaubt ist eine Öffnung bis 22.00 Uhr im Innen- und Außenbereich. Gäste wie Personal müssen Abstands- und Hygieneregeln einhalten, darunter 1,5 Meter Mindestabstand.

HOTELS: Sie folgen dann am 25. Mai. Auch hier gelten Abstands- und Hygieneregeln. So sind Buffets nicht erlaubt. Die gleichen Regelungen gelten im Nachbarland Brandenburg.

HANDEL: Für die Öffnung von Geschäften gibt es ab 9. Mai keine Einschränkungen mehr. Die Vorgabe, dass Läden mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche noch geschlossen bleiben müssen, wurde vom Senat gestrichen. Damit können alle Läden unabhängig von Größe und Sortiment wieder aufmachen. Allerdings gelten weiterhin Regeln für Abstand und Hygiene sowie die Vorgabe einer Maximalzahl von einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

SCHULEN: Schüler der Klassenstufen 1, 5 und 7 sollen ab 11. Mai wieder zum Unterricht, wie die Bildungsverwaltung mitteilte. Ziel sei es, allen Schülern der Schulen bis spätestens zum 29. Mai Präsenzunterricht mit reduzierter Stundentafel zu erteilen. Nach Abiturienten (20.4.) und Zehntklässlern (27.4.) waren am vergangenen Montag die elften Klassen an Gymnasien, die neunten und zwölften Klassen an Integrierten Sekundarschulen (ISS) sowie die sechsten Klassen an Grundschulen in den Unterricht zurückgekehrt.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: Nach den Friseuren in dieser Woche sollen trotz der Corona-Krise ab 11. Mai auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden dürfen. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nannte als Beispiel Kosmetikstudios.

BREITENSPORT: Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wiederaufnehmen. Das soll zunächst in kleineren Gruppen möglich sein, wie Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte.

KONTAKTVERBOT: Erlaubt ist künftig im öffentlichen Raum oder auch in Gaststätten, nicht nur Angehörige des eigenen Haushalts zu treffen, sondern auch Angehörige eines zweiten Haushalts. Ab wann das gilt, will der Senat am Donnerstag festlegen.

FREIBÄDER: Dazu will der Senat am Donnerstag ein Konzept beraten, wie Müller mitteilte. «Das hat in den letzten Senatssitzungen immer schon eine Rolle gespielt, dass wir überhaupt ein Badeangebot wieder möglich machen wollen.» Dabei müsse allerdings zwischen Frei- und Hallenbädern unterschieden werden. «Das, was jetzt schnell umgesetzt werden kann, ist ein Angebot der Freibäder», so Müller. Einen Termin nannte er nicht.

NOTBREMSE: Wenn es in einer kreisfreien Stadt oder in einem Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gibt, sollen die Regeln gemäß einer am Mittwoch getroffenen Vereinbarung von Bund und Ländern wieder strenger werden. «In Zahlen übersetzt heißt das, dass wir aktuell rund 350 Neuinfektionen pro Woche haben», sagte Senatorin Pop.

«Zugelassen unter diesem Deckel wären 1800 bis 2000 Neuinfektionen pro Woche. Wir betrachten die Zahlen berlinweit.» Regierungschef Müller verwies auf die besondere Situation von Berlin als Metropole und Stadtstaat. «Dazu werden wir uns noch im Senat austauschen, wie wir mit dieser Regel umgehen», sagte er

FAZIT: «Wir sind keineswegs über den Berg, sondern mitten drin in der Pandemie», mahnte Müller. Es werde abhängig vom Infektionsgeschehen weitere Phasen der Öffnung geben, aber nicht alles sei sofort möglich. «Wir sind noch in einer Ausnahmesituation. Wir müssen jetzt besonnen beiben, auch wenn es ein bitterer Weg ist, der einfach noch dauert.» Andernfalls setze man das bisher Erreichte aufs Spiel. dpa