Mehrere Berliner Gastronomen und Künstler sind mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies 22 Anträge am Dienstag zurück, wie ein Sprecher mitteilte. Die betroffenen Gaststätten bleiben damit zunächst geschlossen. Die Verordnung des Berliner Senats, mit der dieser die Schließung der Betriebe im November angeordnet hatte, beruhe «auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage». Das Verbot diene «dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet» habe.
Insgesamt waren gegen die Verordnung rund 100 Eilanträge eingegangen, knapp 80 davon von Gastronomen. Der aktuelle Beschluss gilt indes nur für 22 davon. Beschwerden kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. Sie sahen sich vom Senat ungleich behandelt, weil etwa Friseurgeschäfte sowie der Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. «Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?», fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-«Abendschau» gezeigt wurde. Die Gastronomen wiederum argumentierten, ihre Gaststätten seien keine «Treiber der Pandemie».
Das wiesen die Richter jedoch zurück. «Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar», gab ein Gerichtssprecher den Beschluss der Kammer wieder. «Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen.» Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100 000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle.
Der Berliner Senat sieht sich mit dem Beschluss in seinem Vorgehen bestätigt. «Das Urteil des Verwaltungsgerichts begrüßen wir natürlich, weil es auch zeigt, dass der Zusammenhang zwischen den Neuinfektionszahlen und den getroffenen Maßnahmen sehr wohl auch bei den Gerichten gesehen wird», sagte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD).
Gegen die Entscheidung des Gerichts können die Parteien nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. «Wir werden uns das in Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht einlegen», teilte Anwalt Niko Härting am Dienstag mit. Er hatte die 22 Gastronomen vertreten.
Neben Theatern, Museen und Restaurants müssen auch Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- sowie Massagestudios im November schließen. Auch hier wehrten sich die Betreiber mit Eilanträgen gegen die Verordnung. In der vergangenen Woche wurden mehrere davon bereits vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. dpa