Bestpreisklausel von HRS verstößt gegen Kartellrecht

Das Bundeskartellamt geht massiv gegen die Bestpreisklauseln vor, mit denen sich die großen Buchungsportale HRS, Expedia und Booking von den Hotels die günstigsten Preise garantieren lassen. Die Wettbewerbsbehörde untersagte am Freitag dem führenden Hotelportal HRS derartige Meistbegünstigungsklauseln im Umgang mit deutschen Hotels, da sie den Wettbewerb beeinträchtigten. Gleichzeitig leitete die Behörde wegen vergleichbarer Klauseln Verfahren gegen die beiden wichtigsten Wettbewerber Booking und Expedia ein.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, betonte: «Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.» So werde der Marktzutritt neuer Anbieter erheblich erschwert, wenn diese aufgrund der Bestpreisklauseln Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten als die Platzhirsche.

HRS darf sich nach der Entscheidung des Kartellamts nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Das Unternehmen kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) zeigte sich erleichtert über das Verbot. Dies könne ein «Befreiungsschlag für die Hoteliers in Deutschland» sein, sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Denn die bisherige Praxis habe eine eklatante Wettbewerbsbehinderung dargestellt. Es dürften aber keine Schlupflöcher bleiben, die Praktiken durch die Hintertür wiedereinzuführen, verlangte Luthe. Die Wettbewerbshüter müssten die «intransparenten Rankingkriterien der Buchungsportale zukünftig besonders im Auge behalten».

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. «Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen.»

Expedia kündigte an, man werde mit dem Bundeskartellamt bei der Untersuchung kooperieren. Das Unternehmen sei aber der Auffassung, «dass die vertraglichen Vereinbarungen mit den deutschen Hotelpartnern den geltenden Gesetzen voll und ganz entsprechen». Von Booking war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. dpa

Hintergrund:

Das Bundeskartellamt hat heute die weitere Durchführung der Bestpreisklausel von HRS untersagt und dem Unternehmen aufgegeben, die Klausel bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können. Damit beeinträchtigen Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen. Zudem wird der Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert, weil diese aufgrund der Bestpreisklausel Hotelzimmer nicht günstiger anbieten können. Aus diesen Gründen haben wir jetzt auch Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet."

Die Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Internetplattform HRS und den Hotelpartnern verpflichten die Hotels, jedenfalls auch über HRS den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet anzubieten. Seit März 2012 darf das Hotel Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption des Hotels eine Buchung vornehmen.

Gegen die Verfügung kann HRS Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Die Verfahren gegen Booking und Expedia wurden eröffnet, weil die Verträge dieser beiden Unternehmen mit Hotelpartnern ähnliche Bestpreisklauseln enthalten. (Bundeskartellamt)