Bis zum 30. Juni 2018 wurden rund 500 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung abgeschlossen. Bei 250 Betriebsprüfungen liegt bereits eine Auswertung vor. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultieren rund 1,7 Mio. Euro. In fünfzehn Fällen hat die Senatsfinanzverwaltung bereits Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.
Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen: "Dass im Gastronomiebereich verstärkte Kontrollen notwendig sind, zeigt die Auswertung der diesjährigen Betriebsprüfungen. Ein außerordentlich hohes Mehrergebnis ist kein Ausdruck von Steuerehrlichkeit. Wie alle anderen Branchen muss auch der Gastronomiesektor den Steuerpflichten unverzüglich und vollständig nachkommen. Das werden wir auch künftig überprüfen."
Nachdem die Berliner Finanzverwaltung 2017 einen Schwerpunkt auf die Prüfung des Taxigewerbes gelegt hatte, liegt der Fokus in diesem Jahr auf dem Gastronomiebereich. In Berlin gibt es rd. 15.000 Gastronomiebetriebe. Hierzu zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften.
Ziel ist es, die Prüfquote in diesem Jahr zu verdoppeln und mindestens 1.000 Gastronomiebetriebe zu überprüfen. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 3,5 Prozent der Gastronomiebetriebe von den Berliner Finanzämtern steuerlich überprüft.
Seit dem 1. Januar 2018 steht der Finanzverwaltung das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im ersten Halbjahr insgesamt 271 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung.