Das Oktoberfest startet am 16. September mit einigen Neuerungen. So soll das Festgelände unter der Woche erst eine Stunde später, um 10.00 Uhr öffnen. Am Wochenende und an Feiertagen bleibe es bei 9.00 Uhr, beschloss der Wirtschaftsausschuss der Stadt München am Dienstag. Das Reservieren von Wiesn-Tischen soll einfacher werden. Zudem sollen Besucher künftig auf einem Online-Portal Reservierungen weiterverkaufen können, die sie nicht wahrnehmen können. Damit wolle man den Schwarzmarkthandel unterbinden, sagte Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) nach der Sitzung.
Keine Änderungen gibt es bei den Wiesn-Wirten. «Es bleibt alles, wie es ist», sagte Wiesn-Chef Baumgärtner. Das gelte auch für den Gastronom Peter Reichert. Er dürfe nach jetzigem Stand sein Wiesn-Zelt «Bräurosl» behalten. Dem Wirt waren unter anderem Hygienemängel vorgeworfen worden, zudem hatte es auf dem Oktoberfest 2022 Aufsehen wegen einer Auseinandersetzung mit einem Security-Mitarbeiter gegeben. Das Kreisverwaltungsreferat habe Reichert die Zuverlässigkeit zuerkannt, deshalb gebe es auch keinen Raum, ihm die Wiesn-Zulassung zu versagen, erläuterte Baumgärtner.
Abgeschafft wurde der Menüzwang beim Reservieren eines Tisches. Der Mindestverzehr wurde begrenzt - auf zwei Maß Bier und ein halbes Brathendl in den Festzelten. In den Boxen und auf den Galerien kommt ein Verzehrgutschein in Höhe von 15 Euro dazu. Sonderregeln gelten für das Käfer- und das Weinzelt und andere gastronomische Betriebe wie Cafés oder Imbisshallen. Und wer die Wertmarken nicht bis zum letzten Wiesntag am 3. Oktober verbraucht, kann sie den neuen Betriebsvorschriften zufolge bis zum 31. Dezember im Stammlokal des jeweiligen Wirtes einlösen oder zurückgeben.
Der Wiesn-Chef geht davon aus, dass Corona und die damit verbundenen Einschränkungen keine Rolle spielen werden. «Ich hoffe auf eine Wiesn, auf der jeder den Spaß haben kann, den er möchte - im Rahmen dessen, was legal ist», betonte er. dpa
Zweistellige Millionen-Investition in Herforder Brauerei
Die Haus Cramer Gruppe um Warsteiner und weitere Biermarken investiert rund 20 Millionen Euro in die Herforder Brauerei. Dieser Betrag werde in den kommenden zwei Jahren in die ostwestfälische Brauerei fließen, teilte die Haus Cramer Gruppe am Donnerstag mit. Größtes Projekt sei eine neue Abfüllanlage für verschiedene Flaschengrößen, die im Sommer 2024 in Betrieb genommen werden soll. Künftig könnten dort neben Bier auch Biermischgetränke und alkoholfreie Getränke abgefüllt werden. Außerdem sollen Teile der Investitionssumme in den Ausbau der Logistik und in Werbung fließen.
Der damals noch als Warsteiner Gruppe auftretende Mutterkonzern hatte 2022 erhebliche Investitionen in die Herforder Brauerei angekündigt. Im Jahr 2018 war im Zuge von Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen zeitweise von einer Partnersuche für die Herforder Brauerei die Rede. Damals wurde ein Verkauf als weitere Option genannt. Geschäftsführer Helmut Hörz gab im Februar 2023 Investition für die gesamte Gruppe von etwa 200 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren bekannt. Im Interview des «Handelsblatts» sagte er, in der Vergangenheit seien regionale Marken der Gruppe wie Herforder vernachlässigt worden.
Die Haus Cramer Gruppe hat 980 Mitarbeiter. Zu ihr gehören neben der Warsteiner Brauerei die Herforder Brauerei und die Paderborner Brauerei in NRW und Anteile an der König Ludwig Schlossbrauerei Kaltenberg in Bayern. Dahinter stehen inklusive der Beteiligung der Rye River Brauerei in Dublin acht Braustätten. Wie viel Bier hergestellt wird, veröffentlicht die Gruppe der Unternehmerfamilie Cramer nicht. Hörz nannte in dem Interview für die Marke Warsteiner die Menge von knapp über zwei Millionen Hektoliter Bier im Jahr 2022. dpa
Teures Bierkartell: 50-Millionen-Euro-Geldbuße für Carlsberg
Düsseldorf (dpa) - Das Bier ist längst getrunken, doch die von Mauscheleien der Brauer geprägten Bierpreiserhöhungen von Anfang 2008 beschäftigen auch 15 Jahre später noch die Justiz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte am Dienstag die Brauerei Carlsberg wegen ihrer Beteiligung am Bierkartell zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro.
Der 6. Kartellsenat sah es als erwiesen an, dass sich die in Hamburg ansässige Carlsberg Deutschland Holding GmbH eines Kartellverstoßes schuldig gemacht hat. Denn ein früherer Geschäftsführer habe im März 2007 an einem Informationsaustausch über preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien teilgenommen. Das Gespräch sei «mitursächlich» für die Anfang 2008 von Carlsberg und anderen Brauereien vorgenommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger.
Der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding habe dieses Wissen genutzt und das Marktverhalten der Brauerei entsprechend ausgerichtet. So habe er gegenüber der dänischen Konzernmutter sicherer auftreten und die Preiserhöhung 2008 einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen können.
Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen, die eine Geldbuße in Höhe von 45 bis 55 Millionen Euro vorsah. Die Rechtsanwältin von Carlsberg, Anika Schürmann, wies in ihrem Schlussplädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen allerdings noch einmal ausdrücklich zurück. «Am Ende hätte aus unserer Sicht ein Freispruch stehen müssen», sagte sie. Das Unternehmen habe der Verständigung nur zugestimmt, damit es endlich einen Schlussstrich unter das belastende und kostspielige Mammutverfahren ziehen könne.
Tatsächlich handelt es sich um ein Verfahren, dass allen Beteiligten ein Höchstmaß an Ausdauer abverlangt hat. Das Bundeskartellamt hatte bereits 2013 und 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins, Radeberger und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen Euro verhängt. Allein von Carlsberg wollten die Wettbwwerbshüter 62 Millionen Euro. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamt hatten sich die Brauereien 2007 abgesprochen und Anfang 2008 die Preise fast im Gleichschritt angehoben.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien nahm Carlsberg die Entscheidung des Bundeskartellamts jedoch nicht hin und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Was folgte, war ein nervenzehrender Justizmarathon. Zwar hatte Carlsberg zunächst Erfolg, denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte das Verfahren gegen die Brauerei 2019 wegen Verjährung der Vorwürfe ein. Doch wurde diese Entscheidung ein Jahr später vom Bundesgerichtshof komplett aufgehoben. Der Fall musste daraufhin vor einem anderen Kartellsenat in Düsseldorf neu verhandelt werden. Hier sorge die schwere Erkrankung eines Richters dann Anfang 2021 für eine zusätzliche Verzögerung. Denn das Verfahren musste nach mehr als 20 Verhandlungstagen abgebrochen und von vorne begonnen werden.
Hat sich der ganze Aufwand für Carlsberg gelohnt? Darüber lässt sich streiten. Zwar kam der Kartellsenat zu dem Schluss, dass das Verhalten des Geschäftsführers nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache erfülle. Doch sah der Senat sehr wohl eine vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen als gegeben an. Auch die Geldbuße fiel am Ende etwas niedriger aus als ursprünglich vom Bundeskartellamt festgelegt.
Andererseits dürfte die juristische Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 2007 und 2008 für Carlsberg auch mit dem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nicht beendet sein. Denn der Brauereiriese muss nun damit rechnen, vom Handel wegen seiner Beteiligung am Kartell auf Schadenersatz verklagt zu werden. dpa