Zwei Oberpfälzer Brauereien liegen heftig im Clinch - wegen einer Bierkönigin. Die Regensburger Brauerei Bischofshof ruft nämlich alljährlich öffentlichkeitswirksam zur Wahl eben dieser Königin auf. Als Oberpfälzer Bierkönigin repräsentiere die junge Dame aber keineswegs die ganze Gerstensaftbranche der Oberpfalz - sondern eben nur eine einzige Brauerei, die die Wahl organisiert. So argumentiert die Brauerei Hofmark aus der Nähe von Cham, zog vor das Landgericht Regensburg und bekam prompt recht. Die Oberpfälzer Bierkönigin ist entthront worden - vorerst.
Denn mit dem Richterspruch ist in der Brauereienlandschaft der Oberpfalz noch kein Friede eingekehrt: Bischofshof, zu dem auch das berühmte Weltenburger Klosterbier gehört, legte Berufung gegen das Urteil ein. Am kommenden Dienstag (17. Mai) muss sich nun das Oberlandesgericht Nürnberg damit befassen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag in launigen Worten mitteilte: Es gehe um nichts weniger als um eine «Palastrevolution», wenn Richter Manfred Schwerdtner zur mündlichen Verhandlung bitte, heißt es.
Ob Weinkönigin, Spargelkönigin, Milchkönigin oder gar Kartoffelkönigin - zahlreiche Erzeugerverbände lassen sich von adretten jungen Frauen repräsentieren, die kleine Krönchen und fesche Kleider tragen und natürlich - je nach Branche - mit Vorliebe am Weinglas nippen, Spargel stechen oder Milch trinken. Es gibt etablierte Wahlen wie die der Fränkischen Weinkönigin. Hier ist ein Bezug zur Winzerei zwingend und auch Fachwissen über Wein und Reben wird vorausgesetzt.
Zuweilen ist es aber richtig kompliziert mit den Königinnen - wie Burkhardt Cording, der gemeinsam mit seiner Frau die Hofmark Brauerei führt, erläutert: Schließlich gebe es einen Unterschied zwischen einer «Produkt- und einer Markenkönigin». Eine Produktkönigin sei demnach eine «unabhängige Repräsentantin aller Branchenangehörigen», eine Markenkönigin diene nur einem bestimmten Unternehmen. Als Oberpfälzer Bierkönigin habe die Königin der Konkurrenz schlichtweg «die falsche Kappe auf», sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Der Streit entbrannte, als das Chamer Brauhaus die vermeintliche Oberpfälzer Bierkönigin aufs Altstadtfest einladen wollte. Bischofshof verwehrte seiner Königin aber den Auftritt auf fremdem Territorium. Danach schaltete Hofmark die Justiz ein. Der Vorwurf: Das Regensburger Unternehmen werbe mit unlauteren Mitteln. Das Landgericht sah das genauso. Die «Oberpfälzer Bierkönigin ist keine Bierkönigin der Oberpfalz» befand das Gericht. Sie sei weder vom Bezirk Oberpfalz noch von einem Gremium, in dem die ansässigen Brauereien vertreten sind, gewählt worden.
Dem Verbraucher indes werde der Eindruck vermittelt, die junge Dame repräsentiere das Bier der gesamten Oberpfalz. Aber da irre der Biertrinker. Schließlich mache die Bierkönigin nur für das Unternehmen Werbung, das sie ausgewählt hat.
Bischofshof sieht das ganz anders: In einer Stellungnahme vom Donnerstag betonte Brauereidirektor Hermann Goß, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers werde durch das Königinnen-Thema keinesfalls beeinträchtigt. Die Kür der Bierkönigin habe seit 15 Jahren Tradition: «Sowohl bei der Wahl als auch bei der Kleidung und sonstiger Ausstattung sowie bei der gesamten repräsentativen Tätigkeit wird deutlich, dass es sich um Bierköniginnen und Bierprinzessinnen der Brauerei Bischofshof handelt.» Bischofshof verschleiere nichts bei dem Thema und strebe auch keine Verallgemeinerung an: «Vielmehr wird lediglich darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Bierhoheiten aus der Oberpfalz stammen.» Bischofshof wählt an diesem Sonntag (15. Mai) die neue Bierkönigin.
Die Brauerei Hofmark hat sich beim Maibockfest übrigens nicht mehr um eine regionale Hoheit bemüht - sondern gleich die bayerische Bierkönigin Barbara Stadtler eingeladen. Sie sei gerne nach Cham gekommen, sagt Cording. dpa