Booking.com Verpflichtung zur Manipulationsfreiheit

Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Booking.com zu einer Änderung seiner Darstellung von Angeboten, Rabatten und Preisen verpflichtet. Sobald Booking die entsprechenden Änderungen vollständig umgesetzt hat, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besser in der Lage sein, sachkundige Vergleiche anzustellen, wie im EU-Verbraucherrecht gefordert.

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte hierzu: „Alle Unternehmen müssen unsere hohen Verbraucherschutzstandards erfüllen, wenn sie in der EU Geschäfte tätigen wollen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass marktführende Unternehmen wie Booking.com ihrer Verantwortung in diesem Bereich nachkommen. Sie müssen dafür sorgen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulationen sind, wie etwa dem versteckten Sponsoring beim Ranking, dem Ausüben eines ungebührlichen Zeitdrucks auf die Nutzerinnen und Nutzer oder der falschen Darstellung von Rabatten. Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden weiterhin alle Online-Reiseplattformen überwachen, um ein faires Online-Umfeld für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.“


Die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden (CPC) haben unter der Federführung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) die Zusagen geprüft, die Booking.com auf EU-/EWR-Ebene nach Gesprächen während des vergangenen Jahres gemacht hatte. Die CPC-Behörden sind zuversichtlich, dass diese Zusagen die betreffenden Praktiken des Unternehmens mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang bringen werden.


Booking.com hat sich verpflichtet, seine Praktiken bis spätestens 16. Juni 2020 wie folgt zu ändern:

  • Gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern klarstellen, dass sich Aussagen wie „Nur noch ein Zimmer verfügbar!“ nur auf das Angebot auf der Booking.com-Plattform beziehen;
  • Angebote nicht als befristet präsentieren, wenn derselbe Preis im Anschluss weiterhin verfügbar sein wird;
  • klarstellen, wie Rankings zustande kommen und ob Zahlungen des Beherbergungsunternehmens an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste beeinflusst haben;
  • eindeutig sichtbar machen, wenn ein Preisvergleich auf unterschiedlichen Ausgangsbedingungen beruht (z. B. unterschiedliche Aufenthaltsdaten), und den entsprechenden Vergleich nicht als Rabatt darstellen;
  • sicherstellen, dass Preisvergleiche, die als Preisnachlässe dargestellt werden, echte Einsparungen darstellen‚ z. B. durch Angabe von Einzelheiten über den Standardpreis, der als Referenzwert herangezogen wird;
  • den Gesamtpreis klar und deutlich anzeigen, den die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen müssen (einschließlich aller unvermeidbaren Gebühren, Abgaben und Steuern, die sich im Voraus bestimmen lassen);
  • ausgebuchte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Stelle der Ergebnisliste angeben;
  • unmissverständlich angeben, ob eine Unterkunft von einem privaten Anbieter oder einem Unternehmen angeboten wird.


In einem nächsten Schritt werden nationale Verbraucherschutzbehörden prüfen, ob die zusagten Änderungen umgesetzt wurden. Die Zusagen sollen unbeschadet anderer Bewertungen der Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Grundsätze gelten, die Behörden im Rahmen nationaler Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren geltend machen könnten. Unter der Koordinierung der Kommission werden die Behörden auch die Verfahren anderer großer Plattformen für Online-Reisedienstleistungen bewerten.

 
Hintergrund

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung ihres Pendants in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.

Mit der neuen Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz‚ die ab dem 17. Januar 2020 gelten wird, wird der derzeitige Rahmen reformiert. Der Geltungsbereich wird erweitert, um eine Zusammenarbeit in neuen Bereichen zu ermöglichen, wie etwa bei Verstößen von kurzer Dauer oder bei der Bekämpfung irreführender Werbekampagnen.

Außerdem werden die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Kontext und insbesondere zur schnelleren Bekämpfung schlechter Online-Praktiken gestärkt. Durch die neue Verordnung werden stärker koordinierte Mechanismen geschaffen, um weitverbreitete Verstöße zu untersuchen und zu bekämpfen.

Die neue Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, die Teil der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher ist, wurde am 27. November 2019 angenommen und ändert die bestehenden Instrumente des EU-Verbraucherrechts, indem sie die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen, bei Online-Recherchen oder bei der Konsultation von Nutzerbewertungen weiter erhöht.