Der geplante Termin zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht München I sei abgesagt, teilte Wirt Peter Hubert am Dienstagabend mit. Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt, um Aufhebung des Termins gebeten - und sei damit einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen. «Das Bräustüberl hat gewonnen!», teilte die Traditionsgaststätte mit.
Ein Google-Sprecher bestätigte die Absage des Termins. «Wir haben die Funktion «Wartezeiten» ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen.» Dem Wirt stehe es aber frei, die Wartezeitenangaben in Zukunft wieder freischalten zu lassen.
„Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“, sagt Peter Huberts Rechtsbeistand Dr. Thomas Glückstein. Klar erkennbar ist aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Nach dem enormen Medienecho, das Huberts mutiger Schritt in den vergangenen Wochen ausgelöst hatte, wäre auch am morgigen Verhandlungstermin mit erheblicher Pressepräsenz zu rechnen gewesen.
Google hatte in seinem Online-Chart teils 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten als Wartezeit für das Bräustüberl angegeben. Hubert argumentierte, die Angaben seien falsch und könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informieren.
Besucher hätten ihn 2017 auf die Google-Angaben aufmerksam gemacht, berichtete Hubert. Von da an habe er versucht, die Angaben aus dem Internet entfernen zu lassen - was im Juli schließlich geschah. GW/dpa