Bundesverwaltungsgericht kippt Bettensteuer

Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, es müsse zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden.

Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden aber nicht (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11). Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. Die Kommunen und die Hotelbranche befürchten, dass die Trennung in der Praxis kaum zu machen ist.

Mit dem Urteil setzten sich zwei klagende Hoteliers aus Bingen und Trier durch. Sie hatten die Steuer mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga zu Fall bringen wollen. Der 9. Senat erklärte die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur «Kulturförderabgabe» für unwirksam, weil sie keinerlei Regelungen zu privaten und berufsbedingten Übernachtungen enthielten. Für die Städte bedeutet das Urteil erhebliche Einbußen.

Die Stadt Bingen kündigte an, das Geld an die Betriebe zurückzuzahlen. Es sei von vornherein klar gewesen, dass die Hotels das Geld bei einem solchen Urteil zurückbekämen, sagte Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU) der Nachrichtenagentur dpa. Die geforderte Trennung sei bürokratisch zu aufwendig. Die Stadt hatte in diesem Jahr nach eigenen Angaben mit Einnahmen von 130 000 Euro aus der Bettensteuer gerechnet.

Der Trierer Kultur- und Wirtschaftsdezernent Thomas Egger bedauerte die Entscheidung. «Wir haben natürlich mit der Kultur- und Tourismusabgabe im kommenden Haushalt gerechnet», sagte er. Wenn diese Einnahmen nun wegfielen, hieße das: noch mehr sparen. «Wir warten nun erst einmal die ausführliche schriftliche Begründung dieses Urteils ab.» Trier hatte nach Angaben eines Sprechers 2011 rund 600 000 Euro mit der Kulturförderabgabe eingenommen.

Der Mainzer OB Dieter Ebling (SPD) begrüßte die Entscheidung. «Dieses Urteil gibt der Stadt Mainz Planungssicherheit», teilte er mit. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium will das Urteil zunächst prüfen. Auch die Stadt Frankfurt will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über ihren weiteren Kurs in dieser Frage entscheidet.

Die Bettensteuer wird in mehr als 20 deutschen Kommunen erhoben. In Rheinland-Pfalz gibt es die Kulturförderabgabe in Bingen, Koblenz, Mainz und Trier. Dortmund habe zum Beispiel eine Differenzierung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen vorgenommen, das werde bei der Anmeldung abgefragt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der mündlichen Verhandlung.

Der rheinland-pfälzische Dehoga-Präsident Gereon Haumann wertete das Urteil als «Erfolg auf der ganzen Linie». Die Trennung in Geschäftsreisende und Touristen hält er aber «nicht für praktikabel». «Wir wollen Sie das als Hotelier kontrollieren?» Die Trennung schaffe auch Probleme für die Preiskalkulation. Er zeigte sich offen für Gespräche mit den Kommunen. Es gebe Alternativen, die gerechter seien als die Bettensteuer. Mit der Fremdenverkehrsabgabe würden alle Profiteure vom Tourismus zur Kasse gebeten, auch der Einzelhandel.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte die Bettensteuer von Trier und Bingen im vergangenen Jahr für rechtmäßig erklärt und die Klage zweier Hoteliers abgewiesen. Die Abgabe sei unabhängig von ihrer Bezeichnung eine örtliche Aufwandsteuer, die ohne konkrete Gegenleistung der Städte erhoben werde. Zudem belaste sie das Portemonnaie des Übernachtungsgastes. dpa

Hintergrund: Bettensteuer - so geht es weiter

Rund 20 deutsche Kommunen erheben eine Bettensteuer

Die Bettensteuer - auch City Tax oder Kulturförderabgabe genannt - ist eine Abgabe, die von zahlreichen Kommunen erhoben wird. Je nach Satzung werden für Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder auf Campingplätzen pauschale Beträge zwischen einem und drei Euro pro Gast verlangt, es kann auch ein gewisser Prozentsatz des Übernachtungspreises zugrunde gelegt werden.

Zahlen soll die Steuer der Gast, der von der touristischen Infrastruktur der Stadt profitiert. Eingezogen wird das Geld aber über die Beherbergungsbetriebe.

Nach Angaben des Dehoga erheben derzeit folgende Städte die Bettensteuer: Aachen, Bingen, Bochum, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Göttingen, Hildesheim, Jena, Köln, Lübeck, Moers, Oldenburg, Osnabrück, Suhl, Trier und Weimar. Der Hamburger Senat hat sich für die Einführung der Steuer ausgesprochen.

München wollte die Abgabe ebenfalls erheben, dort kippte sie jedoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof als unrechtmäßig.