CargoCity-Süd-Prozess Ardi Goldman verurteilt

In dem als 'CargoCity Süd-Prozess' bekannt gewordenen Strafverfahren hat die 12. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main den Frankfurter Immobilieninvestor Ardi Goldman und den selbständigen Immobilienmakler Uwe S. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 8 Monaten sowie 3 Jahren verurteilt.

Gegen den mitangeklagten, aus Heidelberg stammenden Projektentwickler Jürgen H. und dessen Geschäftspartner Kai Peter B. verhängte die Kammer Bewährungsstrafen von jeweils 2 Jahren und erlegte den Angeklagten auf, Geldbeträge in Höhe von insgesamt 7 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse zu zahlen.

Nach über neunmonatiger Beweisaufnahme sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass die Beteiligten im Zusammenhang mit dem Abschuss von Erbbaurechtsverträgen für mehrere im Eigentum des Flughafenbetreibers Fraport AG stehende Grundstücke im Bereich der CargoCity Süd Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe an den ursprünglich ebenfalls mitangeklagten Mitarbeiter der Fraport AG Volker A. geleistet oder versprochen hat.

Volker A. war während des Prozesses in Folge eines Autounfalls verstorben. Mit dem Strafmaß für Jürgen H. und Kai Peter B. entsprach das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Dagegen hatte die Anklagebehörde für Ardi Goldman und Uwe S. Freiheitsstrafen von 3 Jahren bzw. 3 Jahren und 4 Monaten gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.

Dazu sagt 25hours-CEO Christoph Hoffmann: "Wir kennen und schätzen Ardi Goldman seit vielen Jahren als Partner und guten Freund und bedauern die Situation für ihn persönlich. Ardi Goldman hat als kreativer Ratgeber maßgeblichen Anteil an der Erfolgsgeschichte der 25hours Hotel Company. Als Spirit für gute Geschichten und Einzigartigkeit wird Ardi uns weiterhin zur Verfügung stehen. Das vorliegende Gerichtsurteil hat mit seiner Beteiligung an der 25hours Hotel Company nichts zu tun und wir können und möchten den Sachverhalt inhaltlich nicht kommentieren.

Ardi Goldman hat keinen Einfluss auf den operativen Betrieb unserer Hotels. Insofern hat das Urteil gegen Ihn keine Konsequenzen für unsere laufenden Geschäfte. Auch in die Entwicklungen von unseren neuen Projekten ist Ardi nicht involviert, sodass wir hier auf Kurs bleiben. Wir haben die Situation allerdings gesellschaftsrechtlich geprüft und geklärt. Eine Übertragung seiner Anteile an die Partner und Gründungsgesellschafter Stephan Gerhard, Christoph Hoffmann und Kai Hollmann ist vorgesehen."