Für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen gibt es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen. Darauf haben sich am späten Mittwochabend die Spitzen der schwarz-roten Koalition verständigt.
Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.
Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur sieben Prozent an. Nun soll generell ein Satz von sieben Prozent gelten.
Kurzarbeitergeld wird gestaffelt angehoben
Die Koalitionsspitzen wollen nun außerdem das Kurzarbeitergeld anheben, und zwar gestaffelt. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern) steigen – längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Längerer Bezug von Arbeitslosengeld
Zudem soll nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Wer arbeitslos wird, bekommt bisher zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre – vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig.
Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Die Beschlüsse im Überblick
Folgende Beschlüsse haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Mittwochabend gefasst:
- Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen – bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens.
- Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem 4. Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern), befristet bis Jahresende.
- Der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
- Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf sieben Prozent gesenkt.
- Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnen.
- Schulen und Schüler werden mit bis zu 500 Mio. Euro beim digitalen Unterricht zu Hause unterstützt. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung von Geräten bekommen. dpa