Dehoga Für viele Gaststätten lohnt sich Öffnung nicht

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Hessen hat zwar die geplanten Öffnungen in der Gastronomie begrüßt, sieht aber seine Branche weiterhin in Gefahr. «Die Lage ist nach wie vor prekär und das wird sie auch bleiben», sagte Hauptgeschäftsführer Julius Wagner.

Angesichts der zahlreichen Auflagen und Beschränkungen sei der Neustart nach dem Corona-Lockdown äußerst schwierig. Wagner schätzt, dass jeder vierte bis fünfte Betrieb gar nicht aufmachen wird, sondern auf weitere Lockerungen wartet. Das lohne sich für sie nicht, meint er.

Essen ausliefern oder abholen lassen war seit dem Lockdown erlaubt geblieben, ab diesem Freitag dürfen Restaurants, Cafés und Gaststätten in Hessen wieder für Publikum öffnen. Dabei müssen aber Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Als Faustregel gilt ein Gast pro fünf Quadratmeter. Bedienungen und Küchenpersonal müssen Mundschutz tragen, für Gäste wird dies - außer natürlich beim Essen - empfohlen.

«Besonders die Fünf-Quadratmeter-Regel halten wir für nicht glücklich», sagte Wagner. Durch die Beschränkungen könnten Gäste nicht annähernd so bewirtet werden wie normal, und die Wirte hätten einen großen Aufwand bei deutlich weniger Einnahmen. Wagner appellierte an die Politik, die Gastronomie mit weiteren Zahlungen zu unterstützen. «Sonst droht mindestens einem Drittel der Unternehmen die Insolvenz.» dpa

Gaststätten-Verordnung: Gäste sollen freiwillig Daten erfassen lassen

Um bei Infektionen Kontakte nachverfolgen zu können, sollen Gaststättenbetreiber die Daten der Gäste speichern und vier Wochen nach der Erfassung wieder löschen. Das sieht die Verordnung des Landes für die Öffnung von Gaststätten vor. Die Angabe der Gäste erfolge jedoch auf freiwilliger Basis, heißt es in der Verordnung. Berichtet hatten darüber am Montag «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen».

Demnach sollen der Name des Gastes, dessen Kontaktdaten sowie Datum und Uhrzeit des Gaststätten-Besuchs gespeichert werden. Außerdem dürften Beschäftigte und Gäste, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, Lokale nicht betreten. Das gelte auch für den Fall, dass jemand Symptome einer Atemwegsinfektion oder erhöhte Temperatur aufweist.

Wo immer möglich, ist der Verordnung zufolge zudem ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmungen, sollten vermieden werden. Zwischen den Tischen müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, ebenso sollten genügend Schutzabstände bei der Nutzung von Treppen, Türen, Aufzügen und Toiletten gewährleistet sein. Beschäftigte müssen in allen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sollten, wenn möglich, bargeldlos kassieren können. dpa