Dehoga Gaststättenverband Klage bei Lockdown-Verlängerung

Der bekanntgewordene Beschlussvorschlag aus dem Kanzleramt zum Gastgewerbe sei inakzeptabel, teilte der Dehoga Nordrhein mit. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen hätten den Verband aufgefordert, rechtlich gegen Verordnungen auf dieser Basis vorzugehen. Man wolle eine Kanzlei mit einer entsprechenden Klage beauftragen.

Es brauche konkrete Strategien, die eine dauerhafte Öffnung aller gastgewerblichen Betriebe ermöglichen, teilte der Verband in seiner Kritik an dem Entwurf mit. 45 000 Unternehmen allein in NRW würden weiter vertröstet.

Die Politik unternehme «offensichtlich nichts, was Hotellerie und Gastronomie irgendeine Form von Hoffnung und Perspektiven gibt.» Das Infektionsrisiko in vielen Branchenbereichen sei niedrig. Dies gelte für den Außenbereich, für Hotels, aber ähnlich auch für Restaurants mit Schutzkonzepten. «Deshalb ist ein konkretes Szenario innerhalb einer Öffnungsstrategie das Mindeste, was wir erwarten.»

Ein vorläufiges Beschlusspapier für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch sieht unter anderem vor, dass Außenbereiche von Restaurants erst öffnen sollen, wenn die Inzidenz 14 Tage stabil bei unter 35 bleibt.

Ab einem Wert, der noch festgelegt werden muss, könnte man aber zumindest mit Terminbuchung Essen gehen. Tests wären vorgeschrieben, wenn an einem Tisch Personen aus mehrere Hausständen sitzen.

Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants und die Hotellerie soll dem Beschlussentwurf zufolge erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. dpa