Hotelbetriebe, wie die der Dorint Hotelgruppe, sind Sonderopferträger, die seit vielen Monaten zum Wohle der Allgemeinheit faktisch geschlossen wurden. Zumindest bei den "Nicht-KMUs", also den größeren mittelständischen Unternehmensgruppen, sind die Staatshilfen aufgrund der Limitierungen unzureichend.
Mit einer Deckelung der Überbrückungshilfe III auf 12 Millionen Euro für sechs Monate können diese Unternehmen nicht überleben, zumal die Insolvenzantragspflicht kurz vor der Ziellinie seit gestern wieder reaktiviert ist. Der Verweis der Bundesregierung auf die Notwendigkeit einer beihilferechtlichen Abstimmung, die angeblich bestimmte Limite vorgäbe, trifft nicht zu. Dies hat die EU dem Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe bereits schriftlich bestätigt. Iserlohe ist daher entsetzt: "Der schwarze Peter liegt also nicht in Brüssel, sondern beim Bundeswirtschaftsministerium." Unverständliche Limitierung trotz europäischer Freigabe: Viele Unternehmen sind ab sofort von Insolvenz bedroht
Die Europäische Kommission hat bereits im April letzten Jahres festgelegt, dass die Pandemie eine außergewöhnliche Situation darstellt. Und damit ihren Mitgliedsstaaten erlaubt, Entschädigungen für den Corona-Schaden, den bestimmte Wirtschaftssektoren erleiden, auszugleichen. Doch die Bundesregierung, vertreten durch das BMWi, stellt einen Beihilfeantrag nach dem anderen. Unverständlich, da doch der Europäische Gerichtshof bereits im Jahre 1988 festgehalten hat, dass Entschädigungen keinen Beihilfecharakter besitzen!
Naturgemäß sind Förderprogramme ihrer Höhe nach beschränkt. Der Grund dafür ist, dass Regierungen der europäischen Mitgliedsstaaten in "Normalzeiten" selbstverständlich nur klein- und mittel-ständische Unternehmen oder Gründer von solchen Unternehmen fördern wollen. Denn dadurch werden Arbeitsplätze geschaffen und das jeweilige Land erhält einen Mehrwert. Die Politik will aber nur Neugründern und Klein- und Mittelständlern helfen, nicht aber großen Konzernen, was durchaus nachvollziehbar ist.
Das Regelwerk der Förderprogramme widerspricht aber jetzt, in der "Stunde der Solidarität", der gebotenen Entschädigungspflicht eines jeden Staates, da die Förderprogramme
- keinen Rechtsanspruch des Antragsstellers entfalten
- aufgrund der Limitierungen bei Nicht-KMUs unterproportional wirken
- bei Betriebseinstellungen oder Insolvenzreife Fördermittel zurückgefordert werden
Fazit: Fördermittel mildern zwar die Eingriffe ab, stellen aber eine unzureichende Kompensation von Verlusten dar, wenn trotz Gewährung eine Existenzgefährdung gegeben ist. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass Fördermittel bei einer Insolvenz nicht greifen.
Konzernchef Dirk Iserlohe erlebt gerade, dass die Dorint Hotelgruppe mithilfe der derzeitigen Förderprogramme nur circa 37 % der Verluste ausgleichen kann, ein kleiner Einzelbetrieb jedoch die Möglichkeit auf eine Erstattung von nahezu 100 % seines Verlustes hat.
"Wie sollen die Nicht-KMUs denn ihren Mitarbeitern für den Fall einer Insolvenz erklären, dass sie mit einer großen Hotelgesellschaft den falschen Arbeitgeber gewählt haben? Das ist doch absurd und unfair!", so der über diese Ungerechtigkeit enttäuschte Iserlohe.
Bewusste Entschädigungslosigkeit durch Neustrukturierung des Infektionsgesetzes seit dem 18.November 2020?
Iserlohe erinnert immer wieder an die Zeit vor dem 18. November 2020: Die Gerichte hätten da doch noch die Chance gehabt, den Gesetzgeber zu korrigieren, indem sie den eigens in § 65 IfSG an-gelegten Entschädigungs-Paragrafen zur Anwendung gebracht hätten. Mit der Einführung des § 28a IfSG hat der Gesetzgeber - nicht nur seiner Meinung nach - den Pfad der gerechten Differenzierung zwischen Verhütung und Bekämpfung, also zwischen Nicht-Störer und Störer sowie der Schwere nach verlassen. "Der faktisch enteignend wirkende § 28a IfSG muss nun dringend vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen werden", fordert Iserlohe. Grundrechte wie der Artikel 12 GG sind, wie der Ministerpräsident des Saarlandes, Tobias Hans, am 22. April 2021 im Bundesrat sagte, schwerstens verletzt. Der Regierende Bürgermeister in Berlin, Matthias Müller, sprach am gleichen Tag ebenfalls im Bundesrat sogar davon, dass die Beherbergungsverbote ein Fehler gewesen seien.
Hotelunternehmer Dirk Iserlohe fragt sich daher, was Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, mit "jede und jeder", meinte, als er sagte: "Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen."
Iserlohe fühlt sich verlassen und für den Konzern mehr denn je in seinen Rechten, also in den Grundrechten der Gleichheit aus Artikel 3 GG, verletzt. Also hat er jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, zusammen mit einem Eilantrag wegen Insolvenz-Schutz.
Selbsterschaffene "Zombi-Firmen" durch mangelnde Entschädigungen und Dauer-Lockdown / Reaktivierung der Insolvenzantragspflicht
Die Argumentation einiger Politiker aus der Union, die Insolvenzantragspflicht nicht erneut zu verlängern, wird oft mit der Begrifflichkeit eines "Zombi-Unternehmens" erläutert. Was soll das sein? Viel-leicht ein Hotelbetrieb, der seit 2. November 2020 faktisch geschlossen worden ist? Der bisher keine angemessene Entschädigung erhalten hat oder diese zu spät erhält? Und dann wegen der Reaktivierung der Insolvenzantragspflicht aufgegeben werden muss? Iserlohe fragt sich erneut, was Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier meinte, als er gesagt hat: "Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen".
Falls die Bundesregierung an diesem Punkt der Pandemie zur Vernunft kommt, sollte der frühere § 1 (1) COVInsAG reaktiviert wer-den. Dieser sagt, dass man als gesundes Unternehmen im Jahre 2019 keine Insolvenz hätte beantragen müssen, sofern die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aufgrund der Corona-Pandemie vorliegt. Dies muss nun für die Dauer der Pandemie - also mit Feststellung der pandemischen Lage - von nationaler Tragweite gelten. "Alles andere ist weder rechtsstaatlich noch solidaisch", resümiert Iserlohe.
Auslandsurlaub problematisch und wettbewerbsverzerrend
Wettbewerbsverzerrend wirkt zudem die Möglichkeit, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen. Mittlerweile buchen die Deutschen wieder Fernreisen in Hotels und auf Kreuzfahrtschiffen, während ein Einzelzimmer in einem Hotel in der Uckermark noch nicht einmal an eine Person mit vollem Impfschutz zu touristischen Zwecken vermietet werden darf. Bemerkenswert auch, dass die Unternehmen TUI AG und Lufthansa AG, signifikante Staatsmittel bekommen haben, und weltweit Schiffs- und Flugreisen anbieten dürfen. Die Zusammenkunft auf Schiffen und in Flugzeugen - schon allein beim Einchecken - ist wesentlich Kontakt-stärker als das Einchecken einer Person oder eines Hausstandes in einem deutschen Hotel. Aber vielleicht erhofft sich die Bundesregierung so die Rückzahlung der Milliarden, die beiden Unternehmen seiner-zeit anstandslos gezahlt worden sind.
Steuerverschwendung mit Ansage
Die Summen, die Hoteliers und Gastronomen erhalten haben, die nicht ausreichen und/oder zu spät eintreffen, werden allerdings in vielen Fällen bald eine Insolvenz erzeugen. Damit führen diese eindeutig zu einer massiven Verschwendung von Steuergeldern. Mit Ansage werden Milliarden ausgezahlt und das sehr wohl in dem Bewusstsein, dass diese nicht ausreichen, der Allgemeinheit entzogen. Die einzige Branche, die daran partizipieren wird, ist - und das liegt deutlich auf der Hand - die Berufsgruppe der Insolvenzverwalter. Diese Art von Entscheidungen und Vorgängen werfen daher kein gutes Licht auf einen Finanzminister beim Bundesrechnungshof. Iserlohe fragt sich daher: "Wie wird Herr Scholz seinen zukünftigen Wählern erklären, dass er im klaren Bewusstsein der unzureichenden Programme und des Wegfalls des Insolvenzschutzes Milliarden zulasten des Bürgers ‚bazookert' hat?"
Solidaritätsprinzip verlassen
Der engagierte Dorint Aufsichtsratschef hofft jetzt auf ein Einsehen der Richter in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich möglichst bald feststellen, dass die Verletzung der Grund-rechte durch die Beherbergungsverbote ohne angemessene Entschädigungen und mangels eines ungleichen Verteilungsschlüssels gegeben ist. Sodass es geboten ist, die Insolvenzantragspflicht weiterhin auszusetzen, solange der Gesetzgeber noch nachbessern muss.