Einfaches Tafelwasser darf nicht Sprudel heißen

Alle Bezeichnungen, die zu einer Verwechslung mit natürlichem Mineralwasser führen können, sind verboten. Das schreibt die Mineral- und Tafelwasserverordnung vor. Die Angaben auf dem Etikett dürfen auch keine bestimmte geografische Herkunft vortäuschen.

Natürliches Mineralwasser darf nur aus unterirdischen Quellen kommen und muss auch am Ursprungsort abgefüllt werden. Es ist laut Verordnung «von ursprünglicher Reinheit» und enthält Mineralien und Spurenelemente. Die Temperatur und Zusammensetzung des Wasser darf im Zeitverlauf nicht schwanken. Für mögliche Schadstoffe gelten vergleichsweise strenge Grenzwerte.

Tafelwasser darf an verschiedenen Orten hergestellt werden und muss nicht unbedingt aus einer bestimmten Quelle kommen. Es kann aus Trinkwasser, Natursole, Mineralwasser, Salz und anderen Zusatzstoffen bestehen. Die Hersteller können das Wasser so zusammensetzen, wie es ihnen schmeckt. Grenzwerte für Schadstoffe gelten auch hier. dpa