Europäischer Gerichtshof stärkt Passagierrechte Airlines in der Pflicht

Wird ein Passagier weniger als 14 Tage vor Reiseantritt über den Ausfall seines Fluges informiert, schreibt das EU-Recht eine Entschädigungszahlung vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug über die Airline oder einen Drittanbieter gebucht wurde. Die Fluggesellschaft hat stets die Informationspflicht und muss zahlen. Das entschied hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und urteilt damit erneut verbraucherorientiert.

Im aktuellen Fall hatte ein Niederländer geklagt, der seinen Flug über einen Reiseanbieter gebucht hatte und erst zehn Tage vor Reiseantritt von diesem über den Ausfall seines Fluges informiert wurde. Zwar hatte die Airline das Buchungsportal fristgemäß über den Flugausfall informiert, die Information wurde jedoch verspätet an den Passagier weitergegeben.

Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass es die Pflicht der Airlines ist den Passagier über etwaige Flugänderungen zu informieren. Christian Nielsen, Chief Legal Officer von AirHelp, sieht Verbraucher durch das klare Urteil in einer gestärkten Position: "Ähnliche Fälle treten nicht häufig auf, aber sie existieren und sorgen bei Reisenden für Verwirrung. Der Europäische Gerichtshof nimmt die Airlines mit seiner klaren Entscheidung nun einmal mehr in die Pflicht. Ich rate jedem, der von Verspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen im Flugverkehr betroffen ist, uns zu kontaktieren. AirHelp hilft dabei die Rechte von Passagieren unkompliziert geltend zu machen und setzt sie wenn nötig vor Gericht für sie durch."

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, Überbuchungen oder Ausfällen betroffen sind, Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch.

AirHelp hilft Reisenden, ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Seit der Gründung 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen Euro bewertet und durchgesetzt, und so bis heute weltweit mehr als 2 Millionen Passagieren geholfen. Die Überprüfung des Entschädigungsanspruches ist für den Kunden kostenlos; nur nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 500 Mitarbeiter.

Kein Nachtzug nach Lissabon, aber:
Hilfe für am Flughafen festsitzende Urlauber

Seit letzter Nacht stecken tausende Passagiere aufgrund eines Fehlers im Treibstoff-Pumpensystem am Flughafen von Lissabon fest. Betroffene Fluggäste können nun mit kommentiert: “Wir raten betroffenen Passagieren in Lissabon dazu, von ihrem Recht auf eine Entschädigung im Rahmen der EU-Verordnung EG 261 Gebrauch zu machen und auf ihr Recht zu bestehen mit Essen und wenn nötig sogar einer Hotelunterkunft versorgt zu werden. Obwohl der Fehler bei der Treibstoff-Betankung in Lissabon viele Flüge betroffen hat, gehört die Betankung eines Flugzeuges zum normalen Arbeitsbereich eines Luftfahrtunternehmens. Somit stellt der aktuelle Fall keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Airline von einer Entschädigung ihrer Passagiere befreien würde.”

Betroffenen Passagieren wird geraten, sich die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel zu notieren und keine verbindlichen Angebote der Fluggesellschaften anzunehmen, wenn sie dadurch auf eine spätere Entschädigung verzichten. Außerdem sollten die Betroffenen sämtliche Kassenbons für eventuelle Ausgaben, die aufgrund der Verspätung getätigt wurden, aufbewahren.

Die Fluggesellschaften sind zusätzlich dazu verpflichtet, Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen und Betroffenen die Möglichkeit zu bieten zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telexe, Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Auch eine Unterkunft müssen Airlines bei Bedarf bereitstellen und ebenso die Beförderung dorthin ermöglichen.

Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz und dem Grund für die Verspätung.