Frostschäden sind Naturereignis Weitere Finanzhilfen für Obstbauern

Das Landwirtschaftsministerium in Mainz hat die Schäden in diesem Frühjahr nach Mitteilung vom Dienstag als außergewöhnliches Naturereignis anerkannt und damit den Weg für zusätzliches Geld freigemacht. Die Landwirte können nun einen Zuschuss von bis zu 10 000 Euro beantragen.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sieht in der Anerkennung ein wichtiges Signal für die Obstbauern zum Start der Steinobsternte. Das teilte Verbandspräsident Eberhard Hartelt mit.

Der Verband hatte zuvor die Einstufung als außergewöhnliches Naturereignis gefordert, weil das nach der Elementarschäden-Verordnung die Voraussetzung für die Finanzhilfe ist.

Durch Naturereignisse entstandene Schäden werden anerkannt, wenn sie existenzgefährdend und nicht versicherbar sind und die Landwirte in eine "außergewöhnliche Notlage" bringen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt die betroffenen Bauern bereits, etwa mit steuerlichen Entlastungen. dpa