Gastgewerbe in Deutschland Bestes erstes Halbjahr seit 2011

Der boomende Deutschland-Tourismus und die Konsumlust der Verbraucher haben Deutschlands Gastwirten das beste erste Halbjahr seit 2011 beschert. Von Januar bis Ende Juni setzten Gaststätten und Hotels preisbereinigt (real) 1,7 Prozent und nominal 4,3 Prozent mehr um als im Vorjahreszeitraum. Bessere Werte gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Montag zuletzt im ersten Halbjahr 2011 mit 3,2 Prozent (real) beziehungsweise 4,5 Prozent (nominal).

«Die Zahlen belegen einmal mehr: Gastronomie und Hotellerie bleiben markante Zugpferde für das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt in Deutschland», bilanzierte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ernst Fischer. «Das gute Konsumklima, der anhaltende Trend, Urlaub und Kurzreisen in der Heimat zu verbringen, sowie die ungebrochene Reiselust bei den ausländischen Gästen tragen zur ausgezeichneten Halbjahresbilanz bei.»

Der Deutschland-Tourismus ist auf dem Weg zum sechsten Rekordjahr in Folge: Im ersten Halbjahr verzeichneten Hotels und Pensionen mit mindestens zehn Schlafplätzen 193,7 Millionen Übernachtungen - drei Prozent mehr als in den ersten sechs Monaten des Rekordjahres 2014.

Für das Gastgewerbe war der Juni ein besonders starker Monat: Gaststätten und Hotels setzten nach Angaben des Bundesamtes real 4,6 Prozent und nominal 7,4 Prozent mehr um als ein Jahr zuvor. In realer Betrachtung war der Monat damit der beste seit Dezember 2011 (4,8 Prozent). Nominal war der Juni sogar der beste Monat seit Beginn dieser Statistik im Januar 1995. Erfasst werden Unternehmen mit mindestens 150 000 Euro Jahresumsatz.

Für das Gesamtjahr erwartet Dehoga für die Branche unverändert nominal 2,5 Prozent Umsatzplus. Mit einer Anhebung der Prognose hält sich der Verband wegen diverser Unwägbarkeiten zurück. Fischer verwies erneut auf «die Vielzahl der bürokratischen Belastungen und neuen Reglementierungen - ob neue Dokumentationspflichten im Zuge des Mindestlohngesetzes, Allergenkennzeichnung oder das starre Arbeitszeitgesetz». dpa