Von Christian Bark
Der Mindestlohn bereitet vielen Gastronomen in Brandenburg Kopfzerbrechen. In einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg bekundete die Mehrheit der befragten Unternehmen ihren Unmut über die seit Januar geltende Regelung. "Nach Branchen betrachtet, ist der Mindestlohn insbesondere bei den beteiligten Firmen aus dem Bereich Gastronomie und Tourismus wirtschaftlich eher nicht machbar", heißt es von der IHK. In der politischen Realität seien demnach Veränderungen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes notwendig.
"Auch wenn der Mindestlohn die Branche regional sicher unterschiedlich fordert, ist er nicht unser Hauptproblem", erklärt jedoch der Hauptgeschäftsführer des brandenburgischen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Olaf Lücke. Besonders groß sei die Verärgerung über das nicht neue aber wieder in den Fokus gerückte Arbeitszeitgesetz. "Die Höchstarbeitszeit von acht Stunden entspricht nicht der Lebenswirklichkeit", kritisiert Lücke. Selbst Ausnahmeregelungen von zehn Stunden reichten in der Hochsaison manchmal nicht aus.
"Unsere Mitarbeiter wollen arbeiten, wenn Gäste da sind. Es geht uns dabei nicht um Verlängerung der Gesamtarbeitszeit und schon gar nicht um unbezahlte Mehrarbeit", sagt Lücke. Viele Betriebe in Brandenburg seien schließlich saisonal geprägt. Hier müsse es möglich sein, die Arbeitszeit bis auf zwölf Stunden zu verlängern - zumindest am Wochenende und den Wochenfeiertagen, so die Forderung des Dehoga-Hauptgeschäftsführers. Dabei dürfe allerdings der Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden.
Ähnlich argumentiert der Inhaber des Spreewaldhotels "Stephanshof" in Lübben (Dahme-Spreewald), Robert Stephan. "Eigentlich wirkt sich der Mindestlohn gar nicht so schlimm auf unser Geschäft aus", sagt er. Schwieriger sei es mit der Einhaltung der Arbeitszeiten bei Veranstaltungen und Feiern.
Die Sprecherin der IHK-Ostbrandenburg, Norma Groß, berichtet von geografischen Unterschieden. "Gerade im berlinnahen Raum hat der Mindestlohn weniger Auswirkung", sagt sie. Die Gehälter hätten sich bereits vor Einführung des Mindestlohn auf dessen Niveau von 8,50 Euro pro Stunde bewegt. "Im berlinfernen Raum ist die Einführung problematischer, da hier ein anderes Preisgefüge vorherrscht", erklärt Groß.
Durch die finanzielle Mehrbelastung entfielen zuvor gezahlte Prämien an Mitarbeiter. Umsatzbezogenes Arbeiten werde nun durch Bezahlung je nach Anwesenheit abgelöst. "Hier verliert der Arbeitgeber ein Instrument der Mitarbeiter-Motivation", warnt die IHK-Sprecherin.
Bei "Karls Erlebnisdorf" in Wustermark (Havelland) erhält jede der 25 Saisonkräfte den Mindestlohn von 8,50 Euro - obwohl ihn nicht alle Mitarbeiter bekommen müssten. So sind beispielsweise Schüler bislang vom Mindestlohn ausgenommen. "Wir haben uns dafür entschieden, geleistete Arbeit fair zu honorieren", erklärt der Inhaber der Erdbeerhof-Kette, Robert Dahl. Schon vor dem 1. Januar sei bei "Karls" keiner mehr unter Mindestlohn bezahlt worden. dpa