Geplante Bettensteuer in Trier Dehoga kündigt Klage an

Von Birgit Reichert

Gegen die in Trier geplante "Bettensteuer" regt sich Widerstand: Der rheinland-pfälzische Landesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes (Dehoga) hat gerichtliche Schritte gegen die Steuer angekündigt, über deren Einführung der Trierer Stadtrat am nächsten Donnerstag (28. September) entscheiden soll. "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausnutzen, um diese Bettensteuer zu verhindern", sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann in Horath (Kreis Bernkastel-Wittlich). Trier ist seiner Kenntnis nach die derzeit einzige Stadt in Rheinland-Pfalz, die eine solche Beherbergungssteuer für Übernachtungen plant.

2012 war ein erster Versuch in Trier zur Einführung der Steuer vor dem Bundesverwaltungsgericht nach der Klage von Hoteliers gestoppt worden. "Wir werden nochmals bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Wenn Trier sich erneut eine Blamage holen will - bitteschön!", sagte Haumann. Es könne nicht sein, dass "eine einzelne Branche abkassiert werden soll". "Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis." Wenn man diejenigen, die vom Tourismus profitierten, zur Kasse bitten möchte, dann müsse man alle Profiteure heranziehen. Also auch Einzelhandel, Beförderer oder Tankstellen - wie die Tourimusabgabe, die seit Anfang 2016 mehr Kommunen als zuvor erheben dürften.

Die ab Anfang 2018 geplante Bettensteuer in Trier soll 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis betragen. Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) rechnet dadurch mit jährlichen Einnahmen von rund 700 000 Euro. Das Geld fließe in den allgemeinen Haushalt - berufsbedingte Übernachtungen würden von der Abgabe befreit. Mit der Steuer will Trier sich einen Teil der mehr als zwei Millionen Euro zurückholen, die die Stadt pro Jahr an die Tourimusförderung zahlt.

Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab: In anderen rheinland-pfälzischen Städten ist eine Bettensteuer derzeit kein Thema. "Aktuell sind noch Gerichtsverfahren anhängig. So lange kein letztinstanzliches Urteil vorliegt, wird die Stadt Mainz keine Bettensteuer einführen", teilte Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr in Mainz mit. Hintergrund: Mehrere Hoteliers aus Deutschland sind bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen, weil sie der Ansicht sind, eine solche Steuer sei verfassungswidrig. Bundesweit gibt es rund 20 Städte, die Bettensteuern erheben.

Auch die Stadt Kaiserslautern verweist auf die "unsichere Rechtslage". Die Steuer sei nur zulässig für private Übernachtungen, nicht aber für beruflich erforderliche Übernachtungen. Kernproblem sei, dass es keine einheitliche Dokumentation für Übernachtungen von Geschäftsreisenden gebe. "In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen beruflich und privat bedingten Übernachtungen schwer kontrollierbar", teilte die Stadt mit.

Zudem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken, sagte die Referentin für Tourismus beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Gabriele Flach. Knackpunkt sei, inwieweit der Hotelier den Gast genau danach fragen dürfe, aus welchem Grund er übernachtet. Auch sie habe den Eindruck, dass Gemeinden derzeit die höchstrichterliche Entscheidung abwarteten, "bevor sie wieder eine Rolle rückwärts machen müssen".

Zum Jahresbeginn hat Kaiserslautern allerdings die Spielgerätesteuer angehoben. Dadurch würden Mehreinnahmen von rund 660 000 Euro erwartet. Ähnlich wie auch die Stadt Koblenz zum 1. Juli dieses Jahres: Da wurde die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte auf 24 Prozent des Einspielergebnisses erhöht. Erwartete Mehreinnahmen: rund 980 000 Euro im Jahr, teilte die Stadt mit. Eine Bettensteuer oder eine Tourismusabgabe seien am Deutschen Eck derzeit nicht geplant.

Ob Bettensteuer oder Vergnügungssteuer: Die genutzten Stellschrauben zeigten, wie sehr die hoch verschuldeten Städte im Land unter Druck stünden, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Städtetags Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, in Mainz. "Das sind alles Maßnahmen, mit denen man letztlich den Haushalt nicht sanieren kann." Die zwölf kreisfreien Städte im Land hätten zusammen dreieinhalb Milliarden Euro Kassenkredite. "Das sind Zahlen, die sind astronomisch", sagte Mätzig.

95 Prozent im Haushalt einer Stadt seien Pflichtaufgaben - also Aufgaben von Bund und Land. Nur fünf Prozent seien "freiwillig": "Und an den fünf Prozent wird von Jahr zu Jahr rumgeschraubt", sagte Mätzig. Dabei setze die Kommunalaufsicht, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, die Städte "massiv unter Druck", ihre Steuern zu erhöhen - oder im Kultur- oder Sportbereich zu streichen. "Das sind all die Dinge, die eine Stadt urban und lebenswert machen. Das ist kein Zustand, der auf Dauer so weiter gehen kann", sagte Mätzig. dpa