Mindestens einmal im Monat speist gut die Hälfte der Bundesbürger (52 Prozent) im Restaurant. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. 18 Prozent der Bundesbürger gehen demnach zwei bis dreimal im Monat essen, 8 Prozent einmal in der Woche oder noch häufiger.
Die Gruppe derjenigen, die mindestens wöchentlich ins Restaurant gehen, ist bei den jüngsten Befragten am größten: So sagen 12 Prozent der Unter-25-Jährigen von sich, dass sie in jeder Woche mindestens einmal essen gehen - bei den über 55-Jährigen sagen das nur 6 Prozent. Gefragt wurde nach Besuchen in Restaurants mit Am-Platz-Service, in denen frisch gekocht wird. Jeder sechste Bundesbürger sagt von sich, dass er diese Lokale «so gut wie nie» besucht (16 Prozent).
Langes Warten mit leeren Bäuchen mögen die allermeisten gar nicht: Zwei Drittel ärgern sich, wenn ihr warmes Essen nicht nach längstens 30 Minuten auf dem Tisch steht (64 Prozent). Dabei sind Frauen weniger tolerant als Männer, ältere Befragte deutlich ungeduldiger als jüngere. Ein Drittel der Befragten nimmt 45 Minuten Wartezeit oder mehr hin (32 Prozent). Eine Wartezeit von einer Stunde akzeptieren noch 5 Prozent.
Was darf es kosten? Für ein warmes Hauptgericht geben die meisten Befragten üblicherweise nicht mehr als 15 Euro aus (54 Prozent). Bei jedem Zehnten stehen laut der Umfrage normalerweise über 20 Euro allein fürs Essen auf der Rechnung (11 Prozent).
Die Frage nach dem angemessenen Trinkgeld ist vermutlich so alt wie das Essengehen selbst. Gefragt, wie viel Trinkgeld sie - bei zufriedenstellendem Essen und Service sowie bei 50 Euro Rechnungssumme - geben würden, antworten die sparsamsten 13 Prozent «unter 2 Euro», was bis zu 4 Prozent der Rechnungssumme entsprechen würde. 75 Prozent der Befragten würden zwischen 2 und 5 Euro geben, 4 Prozent der Befragten auch mehr. «Ich gebe generell kein Trinkgeld», sagen 3 Prozent von sich.
Werden sie von einem Kellner an einem Tisch platziert, an dem schon fremde Gäste sitzen, nehmen dies 59 Prozent der Befragten hin, wenn auch zumeist ungern. Ein Drittel (34 Prozent) findet das Bei-Fremden-am-Tisch-platziert-werden inakzeptabel und würde sich beschweren.
Die Urteile über die Servicequalität in den deutschen Restaurants halten sich in etwa die Waage: Während 15 Prozent finden, dass der Service zuletzt eher schlechter geworden ist, meinen 14 Prozent, der Service sei eher besser geworden. 59 Prozent können keine große Veränderung feststellen.
Die Zahl der Restaurants in Deutschland geht seit Jahren zurück: Gut 85 000 waren es 2008, noch gut 72 000 acht Jahre später, wie das Statistische Bundesamt zählte. Dafür stieg die Zahl der Cafés und Imbissstuben. Gut 1,25 Millionen Menschen sind in der deutschen Gaststättenbranche beschäftigt. dpa
Zahlen, bitte! - Was tun, wenn die Rechnung nicht kommt?
Manchmal wartet und wartet man nach dem Essen im Restaurant auf den Kellner und wird einfach sein Geld nicht los. Darf man dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist? Eigentlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein Aber, wie Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt.
Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt - am besten vor Zeugen. Und dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.
Reagiert der Kellner trotz mehrmaligem lauten Bitten nicht, zahlen Gäste am besten an der Theke, raten die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal ohne zu zahlen verlässt, sollte auf jeden Fall Namen und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden.
Auch wenn das bestellte Essen einfach nicht kommt, sollten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Wird dann immer noch nicht serviert, darf der Gast gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen.