Hotel-Tarife 21.000 Euro für Roomboy

Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, sondern ihn die Stundenzettel vorab blanko unterschreiben lassen, hatte der Kläger berichtet. Der tatsächliche Aufwand sei etwa doppelt so hoch gewesen.

Offiziell sei ihm der Tariflohn von zunächst 9,55 Euro und später 9,80 pro Stunde gezahlt worden - aber nur für etwa die Hälfte der tatsächlich geleisteten Stunden. Außerdem hatte der Mann gegen seine Kündigung geklagt.

Das Gericht gab dem 50-Jährigen Recht und sprach ihm 10.800 Euro Lohn-Nachzahlung zu. Weil die Richter obendrein auch die Kündigung durch den Arbeitgeber als unwirksam einstuften, hat der Mann zusätzlich Anspruch auf sieben Monatsgehälter.

Er war bei einer Firma für Hotelserviceleistungen beschäftigt. Die Richter hatten schnell festgestellt, dass die Stundenzettel des Arbeitgebers nicht korrekt sein konnten. Einen im November ausgehandelten Vergleich über 13.500 Euro hatte der "Roomboy" nachträglich widerrufen - mit Erfolg (Az.: 7 Sa 278/17). Die Revision ließ das Gericht nicht zu. dpa