Hoteliers gegen HRS

Deutschlands führendes Hotelbuchungsportal HRS stößt wegen seiner Geschäftsbedingungen bei Hoteliers auf Kritik. Im Münsterland werde ein Teil der Hoteliers «zumindest für einen bestimmten Zeitraum» nicht mehr mit den Plattformen HRS und hotel.de zusammenarbeiten, teilte der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Westfalen am Freitag in Münster mit.

Einen bundesweiten Aufruf, auf die Zusammenarbeit mit den Portalen zu verzichten, gebe es aber nicht, betonte die Sprecherin des Dehoga-Bundesverbands, Stefanie Heckel. «Wie sie damit umgehen, liegt in der unternehmerischen Freiheit unserer Mitglieder.»

Der Hotelverband lasse derzeit allerdings die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HRS (Hotel-Reservation Service Robert Ragge GmbH) prüfen. Das Portal steht in der Kritik, weil es die Provision, die Hoteliers zahlen müssen, von 13 Prozent auf 15 Prozent heraufgesetzt hat.

Zudem habe HRS mit seinen Hotelpartnern vereinbart, dass sie für das gesamte Angebot den besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantiert bekommen. Man nennt das Meistbegünstigungsklausel. Zuletzt habe HRS bereits Hotels für Buchungen gesperrt, weil sie diese Klausel nicht einhielten.

Laut HRS gingen seit Änderung der Konditionen Mitte Januar kaum Partner verloren. «In Deutschland haben in den letzten Monaten einige wenige unserer weltweit über 250 000 Hotelkunden die Zusammenarbeit ausgesetzt», berichtete eine Sprecherin in Köln. «Dies ist nach einer Anpassung der Vertragsmodalitäten nicht unüblich. Gleichzeitig haben wir auch neue Hotelpartner hinzugewonnen.»

Erst vor zwei Wochen hatte das Bundeskartellamt das in Köln ansässige Unternehmen ins Visier genommen. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter verstößt die Meistbegünstigungsklausel gegen das Kartellrecht. In der vergangenen Woche hatte darüber hinaus das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen HRS erlassen. Das Gericht erklärte die Best-Preis-Garantie, die HRS von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordere, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig, wie ein OLG-Sprecher am Freitag erläuterte.

HRS wies die Vorwürfe zurück. Das Portal habe von Hotels nicht eingefordert, dass sie HRS den besten Preis einräumen. Sie sollten den gleichen günstigen Zimmerpreis anbieten wie anderen Anbietern. «Dies entspricht der marktüblichen Praxis», so die Sprecherin. «Die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts teilen wir nicht. Wir sind nach wie vor im Dialog mit der Behörde und überzeugt, dass wir gute Argumente haben, die unsere Position untermauern.» dpa