HRS & Booking Hotelportale mit «gekauften» Ergebnissen?

Auf Hotelportalen im Internet bekommen Nutzer häufig nicht auf Anhieb die preisgünstigsten oder am besten bewerteten Häuser angezeigt. Vielmehr listen die Portale oft eigene Empfehlungen ganz oben. «Hier hilft es, die Sortierung zu ändern oder sich auch die Ergebnisse weiter unten anzuschauen», rät Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn in der Regel lassen sich die Ergebnisse in der Suchleiste noch einmal explizit nach Preis oder Nutzerbewertungen neu ordnen.

Das Rechercheportal Correctiv hat dem Hotelportal HRS vorgeworfen, Hotels gegen höhere Provisionen weiter oben zu listen und Verbraucher damit zu täuschen. Tatsächlich zeigt das Portal zunächst Ergebnisse unter dem Reiter «HRS empfiehlt» an. Dazu wird erklärt: «Sie bekommen zuerst die Hotels vorgeschlagen, die eine Vielzahl an Kriterien am besten erfüllen. Dazu gehören flexible Buchungsbedingungen, hohe Kundenzufriedenheit und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.»

Correctiv kritisiert, dass nicht auf den sogenannten Ranking Booster hingewiesen wird - also auf die Möglichkeit, sich durch eine höhere Provision einen besseren Listenplatz zu erkaufen. Der Vorwurf: Wie das Ranking letztlich genau zustande kommt, ist intransparent.

Eine HRS-Sprecherin erklärte auf Anfrage: «Dass man allein durch den Ranking Booster auf einer Spitzenposition landet, ist nicht richtig.» Das Ranking unterliege einem Algorithmus, der viele Faktoren berücksichtige. «Ein Hotel kann sich durch Geld nicht ganz nach vorne kaufen», betont die Sprecherin. Es sei außerdem gang und gäbe, dass Hotels, die eine höhere Provision zahlen, auf Portalen tendenziell weiter oben angezeigt werden.

So zeigt auch der HRS-Konkurrent Booking zunächst Hotels unter der Kategorie «Unsere Empfehlungen zuerst» an. Der Nutzer erhält eine Liste, die erst einmal nicht nach Preis oder Nutzerbewertung sortiert ist. Die Liste wird ebenfalls durch einen Algorithmus bestimmt, der von mehreren Faktoren beeinflusst wird. Beliebte Hotels können an einem sogenannten Preferred-Partner-Programm teilnehmen - gegen Provision. Diese Hotels werden dann tendenziell besser gerankt.

Ob diese Praxis zulässig ist oder eine Täuschung des Nutzers, lasse sich nicht pauschal sagen, erklärt Verbraucherschützerin Wagner. «Es kommt darauf an, was versprochen wird. Wird etwas behauptet, das nicht stimmt?» Die Grenze sei fließend.

So könne es zum Beispiel problematisch sein, wenn die vorsortierte Liste mit den «besten» oder «günstigsten» Hotels beworben wird - denn hier besteht ein klarer Bezug zu Qualität und Preis. Der Begriff «Empfehlung», den viele Portale benutzen, ist dagegen relativ weit gefasst. dpa