Klage auf Eiswein-Prädikat vor Gericht gescheitert

Nach den Querelen um die rheinland-pfälzische Eisweinlese des Jahrgangs 2011 haben die staatlichen Weinprüfer Rückenwind von der Justiz bekommen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies am Dienstag die Klage einer Kellerei aus der Pfalz ab, die für zwei Weine das Prädikat «Eiswein» erstreiten wollte.

Die Landwirtschaftskammer hatte dies mit der Begründung abgelehnt, zum Zeitpunkt der Ernte sei es nicht kalt genug gewesen. Vorgeschrieben sind Temperaturen von mindestens minus sieben Grad über eine längere Zeit.

Auch seien die Trauben des 2011er Jahrgangs zu verfault gewesen, um daraus Eiswein zu machen, argumentierten die Weinprüfer (Az: 2 K 761/12.NW).

«Die Richter haben unsere Haltung bestätigt, wonach Eiswein ein seltenes Qualitätsprodukt ist, das es zu schützen gilt», teilte Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) mit. Davon profitierten die Verbraucher genauso wie die Weinbau-Betriebe.

In der Saison 2011 war fast der gesamte Eisweinjahrgang durch die Kontrollen gefallen. Mehrere Winzer klagten daraufhin gegen das Veto der Weinprüfer, weitere Verfahren sind bei den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Mainz anhängig. dpa