Klage gegen Jagdfeld zurückgewiesen

Das Landgericht Aachen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft in Köln gegen Anno August Jagdfeld und andere vollständig zurückgewiesen. Die 1. große Wirtschaftsstrafkammer führte zur Begründung aus, das Verhalten des Angeschuldigten sei von der unternehmerischen Freiheit erfasst, deren Grenze nicht überschritten worden sei.

Hintergrund: Zwei von etwa 4400 Anlegern des Adlon-Fonds, dem das gleichnamige Berliner Hotel gehört, hatten Anzeige gegen Anno August Jagdfeld als Geschäftsführer des Fonds wegen angeblicher Untreue erstattet.

Die Vorwürfe bezogen sich auf Gesellschafterbeschlüsse des Fonds, die mit übergroßer Mehrheit von den Anlegern getroffen und seither wiederholt bestätigt worden sind. Nach dreijährigen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anfang September 2012 Anklage, die das Landgericht am Dienstag vollständig zurückgewiesen hat.