Krombacher Urteil Rechtsstreit um Felsquellwasser

Von Claus Haffert

Bier besteht zum 92 Prozent aus Wasser - zumindest das Krombacher Pils. Aber nicht aus irgendeinem Wasser, sondern aus Felsquellwasser, wie die Brauerei aus dem Siegerland seit mehr als 50 Jahren wirbt. Seit 2010 ist der Begriff sogar ein eingetragenes Markenzeichen. Ein R im Kreis steht seitdem hinter dem Wort auf den Etiketten der Bierflaschen, kein anderer darf es deshalb nutzen.

Und dabei wird es wohl bleiben. Der Bierriese hat die Attacke eines Hobbybrauers auf sein Exklusivrecht an der Bezeichnung am Donnerstag erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamm abgeschmettert.

Kay Ingerfeld ist IT-Berater aus Neuss. Zusammen mit Freunden experimentiert er an einer eigenen Altbiersorte. «In Zehn-Liter-Portionen», erzählt der 41-Jährige vor der Verhandlung. Bei der Suche nach einem Namen für die Eigenkreation sei man auf den Begriff Felsquellwasser gekommen. Die Idee, sich den Namen vor Gericht zu erstreiten, sei dann «aus einer Laune heraus entstanden». Dass ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt zum Freundeskreis gehört, vereinfachte die Sache.

Krombacher, mit einem Jahresausstoß von mehr als 6 Millionen Hektolitern eines der Schwergewichte der Branche, hatte die Attacke des Bier-Davids aus dem Rheinischen zunächst nicht so recht ernst genommen. Die erste Runde vor Gericht ging - auch wegen unzureichender Argumentation der Brauerei - an Ingerfeld. Das Landgericht Bochum hatte sich der Sichtweise des Hobbybrauers angeschlossen, Krombacher nutze den Begriff Felsquellwasser gar nicht als Bezeichnung für das Bier, sondern nur für einen Inhaltsstoff. Die Brauerei müsse deshalb in die Streichung des Begriffs aus dem Markenregister einwilligen, entschieden die Bochumer Richter.

Celso Lopez Ramos, Vorsitzender Richter des 4. Zivilsenats des OLG Hamm, sieht den Sachverhalt aber ganz anders. Wer im Bezahlfernsehen Fußball schaue, könne dem Begriff Felsquellwasser gar nicht entgehen, berichtet er gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung aus eigener Erfahrung. Zudem habe Krombacher allein zwischen 2012 und 2017 auf die Rücken-Etiketten von mehr als 4 Milliarden Bierflaschen den Begriff Felsquellwasser gedruckt. «Da kann man nicht davon ausgehen, das sei eine Scheinnutzung», lässt Lopez Ramos keinen Zweifel aufkommen, dass die Kammer die Klage abweisen wird.

Ob er sie nicht selbst zurückziehen wolle, fragt der Richter schließlich den Hobbybrauer. Ingerfeld will nicht - und bekommt das erwartete Urteil. «Felsquellwasser» muss nicht aus dem Markenregister gelöscht werden. Ob der Begriff damals zu Recht unter Markenschutz gestellt worden sei, habe das Gericht nicht zu prüfen gehabt.

Einen positiven Aspekt hat das Urteil für Bierrebell Ingerfeld aber doch. Die Kosten des Berufungsverfahrens brummt die Kammer der Brauerei auf, weil Krombacher erst dank nachgelieferten Argumenten den Rechtsstreit gewonnen habe.

Gut möglich, dass sich demnächst sogar der Bundesgerichtshof mit dem Fall Felsquellwasser befassen muss. Das OLG hat zwar keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Aber damit will sich Ingerfeld nicht abfinden und Beschwerde in Karlsruhe einlegen. Dies kann aber teuer werden: Das OLG hat den Streitwert, nach dem sich die Kosten berechnen, auf 500 000 Euro festgesetzt. dpa