Lockdown light gegen Corona-Infektionswelle Gastro-Schließung im November

Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Nach einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittwoch sollen diese Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Der Entwurf der Beschlussvorlage lag auch der Funke Mediengruppe vor.

Ziel von Bund und Ländern sei es, «zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen» erforderlich seien, heißt es. «Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.»

Unter anderem sollen Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden - ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch soll der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Der Bund will ferner touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Auch diese Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.

Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Laut Entwurf für die Beschlussvorlage des Bundes betrifft die Regelung auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.

Schulen und Kindergärten will der Bund aber offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen. Der Einzelhandel soll demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben.

Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen nach dem Willen des Bundes im November für dreieinhalb Wochen schließen. Friseursalons sollen aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet bleiben. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.

Besonders schützen will der Bund Risikogruppen wie Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte. Die verfügbaren Corona-Schnelltests «sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden», damit sichere Kontakte ermöglicht werden könnten, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage. Der besondere Schutz von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen. Steigende Infektionszahlen führten leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei solchen Risikogruppen. dpa

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DEHOGA-Präsident Zöllick warnt vor neuem Regelungschaos und einer Pleitewelle

Zur Debatte um einen Lockdown light mit einer Schließung von Restaurants und Bars erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband): „Es kann nicht sein, dass wir wieder die Leidtragenden sind. Unsere Unternehmer benötigen Planungssicherheit und haben einen Anspruch darauf, dass alle Maßnahmen wohl begründet und verhältnismäßig sind.“ Die RKI-Zahlen zeigten, dass Hotellerie und Gastronomie kein relevantes Infektionsgeschehen aufwiesen. „Das Gastgewerbe ist kein Pandemietreiber“, stellt Zöllick klar. „Sollte unsere Branche aus pandemiebedingten Gründen quasi mit einem Berufsverbot belegt werden und damit eine Sonderlast in der Corona-Pandemie tragen, müssen die politisch Verantwortlichen schnell und vollumfänglich für den Schaden aufkommen.“ Es gehe um das Überleben der Branche. „Einem Drittel der 245.000 Betriebe droht bei einer erneuten Schließung das Aus.“

Klagen seien vorprogrammiert, so Zöllick weiter und verweist auf die jüngsten Gerichtsurteile zu Beherbergungsverboten und Sperrzeiten. „Bereits das planlose Hickhack um die Beherbergungsverbote, die dann von den Gerichten wieder gekippt wurden, oder die neuen Veranstaltungsregelungen in den Bundesländern haben zu massiven Umsatzeinbußen in den Betrieben geführt.“ Es könne zudem nicht sein, dass die Betriebe wieder über Nacht mit neuen Maßnahmen überrumpelt würden, warnt Zöllick vor einem neuem Regelungschaos.

Die Corona-Pandemie habe kaum eine Branche so hart getroffen wie Gastronomie und Hotellerie. „Statt immer neuer unbegründeter Verbote braucht die Branche endlich wirksame Hilfe“, sagt Zöllick und appelliert an die Ministerpräsidenten, ihre Entscheidungen sorgfältig abzuwägen.