Die Wirtegemeinschaft halte das Weinfest wegen gerichtlicher Auflagen für undurchführbar, teilte die Stadt Fürth am Freitag mit. Nach Anwohnerklagen hatte das Verwaltungsgericht Ansbach verfügt, dass das Fest bereits um 22.00 Uhr enden müsse. Eine solche Sperrzeit sei "völlig lebensfremd und abwegig", kritisierte Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD). Er appellierte an den Landtag, eine langfristige Lösung für das Problem zu finden.
Das Fest war für die Zeit vom 30. Juli bis 4. August geplant. Die Veranstalter warben auf der Webseite es Festes noch am Freitag "mit gutem Essen und süffigen Weinen in Fürths stimmungsvoller Altstadt." Die Gustavstraße wird darin als "intaktes Viertel" beschrieben, in dem "Bewohner, Händler, Handwerker und Wirte gemeinsam ihren Lebensraum gestalten". Tatsächlich rumort es in dem Quartier aber seit vielen Jahren. Die von mittelalterlichen Häusern geprägte Altstadtgasse zieht seit Jahren viele Fürther zum Feiern an. Anwohner zogen deshalb immer wieder vor Gericht. dpa