Poggenpohl Küchenhersteller stellt Insolvenzantrag

Ein Sprecher des Bielefelder Amtsgerichts bestätigte am Montag den Insolvenzantrag. Der Küchenhersteller selbst betonte, die durch die Krise entstandenen Liquiditätsengpässe hätten «trotz kurzfristig ergriffener Maßnahmen wie Kurzarbeit und Anpassung der Produktionskapazitäten nicht mehr kompensiert werden» können.

Wegen einer laufenden Restrukturierung habe Poggenpohl außerdem das von der Bundesregierung aufgelegte Hilfsprogramm zum Schutz der Wirtschaft in der Corona-Krise nicht in Anspruch nehmen können, hieß es vom Unternehmen weiter.

Das Geschäft von Poggenpohl hatte sich nach Unternehmensangaben vor der Krise zuletzt stabil entwickelt. Die Auftragsbücher für die zweite Jahreshälfte waren demnach gut gefüllt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werde es daher das Ziel sein, die Restrukturierung von Poggenpohl fortzusetzen und das Unternehmen sowie die Marke zu erhalten.

Der vom Amtsgericht Bielefeld zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufene Rechtsanwalt Manuel Sack kündigte an, noch in dieser Woche mit der Investorensuche beginnen zu wollen. Der Geschäftsbetrieb laufe weiter.

Die Auszahlung der Löhne und Gehälter an die 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Poggenpohl Möbelwerke GmbH für die Monate April bis Juni 2020 soll kurzfristig über eine Insolvenzgeld-Vorfinanzierung gesichert werden. Für die weiteren Gesellschaften der Poggenpohl-Gruppe im In- und Ausland sind keine Insolvenzanträge gestellt worden. dpa