Restaurant Alte Scheune Leer Zahl der Menschen in Quarantäne auf 154 gestiegen

So seien die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet gewesen und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben.

Nach aktuellem Kenntnisstand hatten offenbar bereits drei Gäste vor dem Abend Symptome gezeigt, die auf eine Covid-19-Infektion hindeuteten. Diese seien im Nachhinein auch positiv getestet worden. «Ohne das unverzügliche Einschreiten des Betreibers wären die Neuansteckungen nicht zeitnah aufgefallen beziehungsweise nachverfolgt worden», hieß es in der Erklärung an das Landesgesundheitsministerium, den Landkreis Leer und die Medien.

Die Ansteckungskette unter den Gästen führte bislang zu 27 nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus. Fünf neue Fälle kamen nach Angaben des Landkreises am Dienstag dazu. Den Erkenntnissen nach zählen 23 Infizierte zu der geschlossenen Gesellschaft, die sich am 15. Mai in dem Restaurant getroffen hatte. Die Zahl der Menschen in Quarantäne sei seit Montag von 133 auf 154 gestiegen.

Die Anwälte des Restaurantbetreibers verwiesen darauf, dass das «gesamte dienstleistende Personal» während der Arbeit stets eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe. Es sei nicht verpflichtend, dass die Gäste dauerhaft eine Maske tragen müssten. «Dem Betreiber ist nicht bekannt, inwieweit Gäste sich untereinander Hände geschüttelt oder umarmt haben.» Die Einhaltung des Mindestabstandes lasse sich aber bei 50 unterschiedlichen Gästen, die an verschiedenen Tischen sitzen, seitens des Betreibers nicht lückenlos kontrollieren. «Dies liegt vielmehr in der Verantwortung der jeweiligen Gäste selbst.»

Polizei und Ordnungsämtern obliegt es, die coronabedingten Auflagen und Einschränkungen für den Gastronomiebereich zu überprüfen. Ein Lokal in der Innenstadt von Lüneburg wurde in diesem Zusammenhang Anfang der Woche von der Polizei geschlossen. Nach Auffassung des Landkreises hätte das Lokal am Wochenende gar nicht öffnen dürfen, da es sich um eine Kneipe mit überwiegendem Anteil an Getränkeangeboten und nicht um ein Restaurant handele. dpa