Bis Ende August hatte das Auswärtige Amt (AA) Ende Juni seine weltweite Reisewarnung verlängert - für den Großteil der europäischen Länder die verhängten Reisewarnungen aber wieder aufgehoben. Vor Reisen nach Schweden, Norwegen und Finnland etwa wird derzeit noch offiziell gewarnt, von Reisen nach beispielsweise Großbritannien abgeraten. In anderen Ländern Europas kann es in diesem Sommer weiterhin zu Einschränkungen kommen.
ÄGYPTEN - REISEWARNUNG GILT NOCH: Mit der Ankunft von zwei Flügen aus der Ukraine am 1. Juli hat Ägypten seine Grenzen nach einem drei Monate langen Flugstopp wieder für Touristen geöffnet. Restaurants und Cafés dürfen derzeit bei 25 Prozent Belegung bis 22.00 Uhr abends Gäste empfangen. Private Strände, etwa von Hotels, sind unter Auflagen geöffnet, öffentliche Strände und Parks bleiben trotz Temperaturen bis 40 Grad Celsius aber noch geschlossen. Unter anderem gilt in Geschäften, Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Überstanden ist die Pandemie längst nicht: 78 300 Infektionen und rund 3500 Todesfälle wurden in Ägypten gemeldet - die meisten Corona-Toten im arabischen Raum noch vor Saudi-Arabien. Für Ägypten gilt als Nicht-EU-Staat die Reisewarnung des AA vorerst bis zum 31. August.
BELGIEN: Das Königreich steht Touristen aus Deutschland offen. Quarantäneregeln gelten für deutsche Urlauber nicht - im Alltag gibt es aber grundlegende Hygienebestimmungen wie das Abstandsgebot. Im öffentlichen Nahverkehr muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Restaurants, Cafés, Hotels und auch Museen sind mittlerweile wieder geöffnet. An den Nordseeküsten gelten zum Teil zusätzliche Regeln: Für Strandbesuche an bestimmten Abschnitten wie in dem beliebten Oostende müssen Urlauber und Einheimische sich anmelden. Die Infektionszahlen in dem Elf-Millionen-Einwohner-Land sind schon seit Wochen niedrig.
BULGARIEN: Für Feriengäste aus den meisten EU-Staaten – unter ihnen Deutschland und Österreich - gibt es weder Einreisebeschränkungen noch Quarantänepflicht. Bislang ist die Zahl der Gäste aber noch recht niedrig: An den Sandstränden und Promenaden ist es für Juli merkwürdig ruhig. Viele große Hotels haben noch geschlossen, weil es ungewiss ist, mit wie vielen Gästen sie rechnen können. Die bereits geöffneten Hotels haben sich auf Corona-Schutzmaßnahmen eingestellt - wie etwa größere Distanz zwischen Tischen und Stühlen. Wegen schnell steigender Corona-Fallzahlen mit immer größeren Tagesrekorden sind Mund-Nasen-Masken in gemeinschaftlich genutzten geschlossenen Räumen wieder Pflicht. Diskotheken und Bars dürfen ab dem 10. Juli nur in Außenbereichen öffnen und nur die Hälfte der Gäste empfangen.
DÄNEMARK: Nachdem die Dänen als eines der ersten Länder Europas am 14. März ihre Grenzen für Ausländer ohne konkreten Einreisegrund dichtgemacht hatten, können deutsche Reisende mittlerweile wieder einreisen. Einzige Bedingung: Sie müssen sechs Übernachtungen im Land gebucht haben. Ausnahmen davon gelten etwa für Deutsche, die ein dänisches Sommerhaus besitzen, ihre Partner im Land besuchen wollen oder Einwohner Schleswig-Holsteins sind. In Dänemark ist die Infektionslage derweil sehr positiv, die Zahl der Neuinfektionen gering. Restaurants, Cafés und Geschäfte sind seit Mai wieder offen, eine Maskenpflicht besteht nicht.
FINNLAND - REISEWARNUNG GILT NOCH: Das Land im hohen Norden hat sich vor knapp einem Monat für Reisende aus dem Baltikum und dem Großteil Skandinaviens mit der Ausnahme von Schweden geöffnet. Für mehrere weitere Länder fallen die Reisebeschränkungen zum 13. Juli weg - darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Entscheidend für die Finnen ist, dass in den entsprechenden Ländern innerhalb einer Zwei-Wochen-Periode weniger als acht neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner verzeichnet worden sind.
FRANKREICH: Reisende aus Deutschland können ohne Probleme nach Frankreich einreisen. Eine Quarantäne oder spezielle Unterlagen sind nicht notwendig. Die Situation im ganzen Land ist zur Zeit recht entspannt - die Zahl der Neuinfektionen konstant. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Läden und andere Einrichtungen entscheiden selbst, ob eine Maske getragen werden muss. In Paris haben Museen und Sehenswürdigkeiten wieder geöffnet - Tickets müssen in der Regel vorher online gebucht werden. Die Strände im Land sind wieder geöffnet. Viele Restaurants etwa in Paris haben ihre Terrassen vergrößert, damit die Menschen genug Abstand halten können.
GRIECHENLAND: Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie den meisten EU-Staaten können frei in Griechenland einreisen. Alle müssen sich aber mindestens 48 Stunden vor der Ankunft elektronisch anmelden und angeben, wo sie vorher waren und wo sie sich in Griechenland aufhalten werden. Ein Algorithmus errechnet dann, ob und welche Reisende nach ihrer Ankunft einen Corona-Test machen müssen. Wer positiv getestet wird, muss 14 Tage in eigens eingerichtete Isolier-Unterkünfte in Hotels gehen. Die Kosten übernimmt Griechenland. Das Land hat - verglichen mit anderen Staaten Europas - weiterhin eine sehr niedrige Infektionsrate. Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern. Zudem wird überall geraten, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern von anderen Menschen zu halten.
GROßBRITANNIEN: Zum Sommerurlaub hat England seine wegen der Corona-Pandemie getroffenen Quarantäne-Vorschriften für Einreisende gelockert. Besucher unter anderem aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien müssen sich von Freitag (10. Juli) an bei ihrer Ankunft nicht mehr für 14 Tage isolieren. Die neue Regelung gilt für insgesamt mehr als 70 Länder und Überseegebiete, die nach Auffassung der britischen Regierung die Corona-Krise im Griff haben. Ein Formular muss trotzdem vor der Einreise ausgefüllt werden. Große Vorsicht ist beim Urlaub dennoch angebracht: Großbritannien hat die meisten Covid-19-Todesfälle in Europa und jeder Landesteil seine eigenen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie.
ITALIEN: Reisende aus der EU oder aus dem Schengenraum dürfen ohne Beschränkungen nach Italien einreisen. Sie müssen – anders als Besucher aus Nicht-EU-Ländern - auch nicht in Quarantäne. Innerhalb des Landes darf man sich ungehindert fortbewegen. Die Infektionszahlen waren zuletzt leicht angestiegen, was neue Unruhe ausgelöst hatte. Allerdings beschränkt sich das auf lokale, kleinere Brandherde. In Geschäften, in Zügen oder in anderen geschlossenen Räumen gilt Maskenpflicht. An Stränden müssen Distanzregeln eingehalten werden – was teils aber nicht richtig gelingt.
IRLAND: Guinness in Dublin trinken oder an der Steilküste wandern: In der Republik Irland sind Reisen wieder erlaubt, auch auf die Inseln. Aber wer aus einem anderen Staat anreist, muss zunächst für 14 Tage in Selbstisolation. Das soll sich allerdings noch im Juli ändern. Dann gibt es - ähnlich wie in England - für Einreisende aus Staaten mit geringen Infektionszahlen keine Quarantänepflicht mehr. Eine entsprechende «Grüne Liste» will die Regierung in Dublin am 20. Juli veröffentlichen. Sie soll alle zwei Wochen aktualisiert werden. Irland hat die Pandemie durch frühe Maßnahmen gut unter Kontrolle.
ISLAND: Die stark vom Tourismus abhängige Insel im Nordatlantik gibt Urlaubern seit Mitte Juni die Möglichkeit, sich direkt bei der Einreise auf Corona testen zu lassen. Damit will die isländische Regierung internationalen Touristen eine Alternative zur seit April vorgeschriebenen 14-tägigen Quarantäne nach der Ankunft geben, ohne dass die beinahe auf Null gesunkenen Corona-Zahlen wieder ansteigen. Im Land steht einem Urlaub zwischen Gletschern und Geysiren dann nichts mehr im Weg: Restaurants und Hotels sind offen, Masken nicht vorgeschrieben. Auch das Abstandhalten dürfte auf der Insel leichter fallen als anderswo: Island hat nur 360 000 Einwohner, dafür aber fast die Fläche von einem Drittel Deutschlands.
KROATIEN: Kroatien erlaubt Bundesbürgern die Einreise ohne Nachweis bestimmter Gründe. Die Lockerung von Anfang Juni betrifft auch die Bürger neun weiterer EU-Staaten: Österreich, Slowenien, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Litauen, Lettland und Estland. Reisende aus diesen Ländern müssen künftig an der Grenze lediglich erklären, wo sie sich aufhalten werden und wie sie erreichbar sind. Damit sollen sie gefunden werden können, wenn es in ihrer Umgebung neue Corona-Infektionen gibt.
LUXEMBURG: An den Grenzen zu Luxemburg gibt es keine Grenzkontrollen und keine Einreisebeschränkungen. Maskenpflicht gibt es im öffentlichen Nahverkehr. In Geschäften und öffentlichen Einrichtungen wie etwa Museen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Im Hotel- und Gastgewerbe muss eine Maske getragen werden, wenn man nicht am Tisch sitzt. Pro Tisch sind maximal zehn Personen oder mehrere Personen desselben Haushalts erlaubt. Geschlossen werden muss um Mitternacht. Bisher wurden in Luxemburg 4650 Personen positiv getestet, 110 Menschen starben in Verbindung mit dem Virus.
MALTA: Nach Malta dürfen Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen weiteren Ländern Europas, die als «sicher» eingestuft sind, in der Regel wieder ohne Beschränkungen einreisen. Allerdings dürfen sie in den vergangenen 14 Tagen nicht außerhalb dieser «sicheren» Länder gewesen sein. Nach Angaben des AA messen die Malteser bei der Ankunft die Körpertemperatur. Liegt sie bei 37,2 Grad Celsius oder höher, wird ein Corona-Test durchgeführt.
NIEDERLANDE: Der Holland-Urlaub ist wieder möglich. «Touristen aus Ländern mit vergleichbaren niedrigen Gesundheitsrisiken wie unser Land sind in diesem Sommer willkommen in den Niederlanden», schreibt die Regierung. Und das gilt sicher für die deutschen Nachbarn. Urlaubsunterkünfte müssen aber unbedingt vorab reserviert werden, mahnen die Behörden. Das gilt auch für Restaurants, Museen und viele andere Sehenswürdigkeiten. Angesichts sinkender Infektionszahlen hat sich die Lage deutlich entspannt. Dennoch bleibt die Grundregel im öffentlichen Leben, also auch in Geschäften und an Stränden: ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Touristen sollen aber Bus, Bahn oder Metro möglichst nicht zu den Stoßzeiten nutzen.
NORWEGEN - REISEWARNUNG GILT NOCH: Norwegen will ab dem 15. Juli wieder Menschen aus dem Europäischen Wirtschafts- und dem Schengenraum die Einreise erlauben, sofern dies die Corona-Zahlen des jeweiligen Landes erlauben. Die norwegische Gesundheitsbehörde soll bis dahin eine entsprechende Liste mit Ländern und Regionen ausarbeiten. Da die deutschen Zahlen stabil niedrig sind, dürfte Bundesbürgern der Weg zum norwegischen Fjord bald voraussichtlich quarantänefrei offenstehen. Ganz sicher ist das allerdings noch nicht - weshalb die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes derzeit noch weiter besteht.
ÖSTERREICH: Wer aus dem Kreis Gütersloh stammt, muss mit Kontrollen im Grenzraum rechnen und sollte einen negativen Coronatest vorweisen können. Ansonsten haben Deutsche freie Fahrt nach und durch Österreich. Intensive Grenzkontrollen haben die Behörden für alle Reisenden angekündigt, die aus Ungarn oder Slowenien kommen. Das ist die Folge der Reisewarnungen Österreichs für die sechs Westbalkan-Staaten sowie für Rumänien und Bulgarien. In den meisten Urlaubsregionen Österreichs gibt es kaum mehr coronabedingte Beschränkungen. Auf Mindestabstand nicht zuletzt beim Baden und Wandern muss aber geachtet werden. In einigen Orten Kärntens gilt von Freitag an abends eine Maskenpflicht. Einziges Bundesland mit genereller Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist Oberösterreich. Insgesamt ist die Corona-Lage unter Kontrolle, die Gesamtzahl der akuten Infektionsfälle liegt bei rund 1100.
POLEN: Seit dem 13. Juni hat das Land seine Grenzen zu allen EU-Nachbarländern geöffnet. Einreisende EU-Ausländer und Polen müssen nicht in Quarantäne. Hotels, Einkaufszentren sowie Restaurants und Cafés sind geöffnet. Das Gleiche gilt für Friseursalons und Kosmetikstudios. Auch Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen wurden Ende Juni wieder aufgenommen. Seit dem 1. Juli fliegt die polnische Fluglinie Lot wieder Ziele im Ausland an.
PORTUGAL: Portugal gilt als eines der Länder Südeuropas, die mit vergleichsweise geringen Opferzahlen durch die Krise gekommen sind. Bisher wurden rund 42 000 Infizierte und etwas mehr als 1500 Tote registriert. Inzwischen gibt es nur noch sehr wenige Neuinfektionen. Lokal jedoch flammt die Pandemie auch hier immer mal wieder auf. So gilt seit dem 1. Juli ein zweiwöchiger Lockdown für weite Teile des Großraums Lissabon. Das bei Touristen beliebte Zentrum der Hauptstadt ist nicht betroffen. Insgesamt gelten in Portugal in etwa dieselben Vorschriften wie in Spanien. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen, im Verdachtsfall werden die Reisenden befragt. Von Problemen bei der Rückreise nach Deutschland ist nichts bekannt.
RUMÄNIEN: EU-Bürger dürfen frei nach Rumänien einreisen. Quarantänepflicht gibt es derzeit nicht. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt Maskenpflicht, Distanzpflicht in Gastronomie, auf den Stränden und bei Kulturveranstaltungen im Freien. Allerdings steigt die Zahl der Infektionen derzeit schnell. Plus 555 Neuinfektionen binnen 24 waren es am Mittwoch, plus 614 neue Infektionen am Donnerstag - gut dreimal so viel wie vor den Mitte Mai in Kraft getretenenen Lockerungen der Vorsichtsmaßnahmen.
SCHWEDEN - REISEWARNUNG GILT NOCH: Die Schweden haben trotz insgesamt sinkender Todes- und Infektionszahlen noch vergleichsweise hohe Corona-Werte zu verkraften. Dies sorgt unter anderem dafür, dass sie innerhalb Skandinaviens und Europas nicht so freizügig reisen können wie gewohnt. Die schwedischen Grenzen sind für EU-Bürger dagegen offen - die Anreise per Flugzeug, Fähre oder Auto über die Öresundbrücke ist möglich, und auch innerhalb des Landes gibt es keine Beschränkungen. Die deutsche Reisewarnung besteht aber weiter, weil «Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet», heißt es beim AA.
SCHWEIZ: Die Einreise in die Schweiz ist aus allen Schengenstaaten mit Ausnahme Schwedens problemlos möglich. Doch Vielreiser aufgepasst: In Quarantäne müssen Einreisende, die in den zwei Wochen zuvor in Schweden oder einem anderen von aktuell 29 als riskant eingestuften Ländern waren - darunter etwa Serbien, die USA, Russland, Israel oder Südafrika. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Seilbahnen vorgeschrieben, seitdem die Neuinfektionen seit Ende Juni tageweise auf mehr als 100 neue Fälle gestiegen waren. In Hotels, Restaurants oder Museen gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln. Besonderheit für Partygänger: Anders als in den meisten anderen europäischen Ländern darf in vielen Clubs derzeit wieder getanzt werden, allerdings haben die Kantone entlang der deutschen Grenze - Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn - die Schutzmaßnahmen gerade wieder verschärft. In Clubs und Bars sowie an Veranstaltungen sind hier nur noch 100 Personen statt wie bisher 300 Personen zugelassen.
SLOWAKEI: Deutsche können seit einem Monat wieder ohne Einschränkungen in die Slowakei einreisen. Nur für Transitreisen aus der oder in die Ukraine gibt es gesonderte Regeln. Das Land war vom Coronavirus kaum betroffen und hat deshalb die meisten anfangs sehr strengen Corona-Schutzmaßnahmen wieder gelockert. Weiterhin ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Inneren von Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in Lokalen nur beim Rein- und Rausgehen. In Warteschlangen etwa an Kassen ist ein 2-Meter-Abstand empfohlen. Bei Kulturveranstaltungen kümmern sich die Veranstalter um ausreichenden Abstand zwischen den Zuschauern.
SLOWENIEN: Das EU-Land zwischen Alpen und Adria lässt Reisende aus Deutschland und mehreren anderen europäischen Ländern ohne Auflagen einreisen. Wer dort Urlaub machen will, muss nicht einmal mehr eine Buchungsbestätigung vorlegen. Darüber hinaus können Bürger aus diesen sowie anderen Ländern im Transit durch das kleine Land reisen. Slowenien dient jenen Urlaubern aus Deutschland als Durchreiseland, die mit dem eigenen Wagen nach Kroatien fahren. Es verfügt selbst über einen 46 Kilometer langen Abschnitt an der Adria mit gut ausgebauter touristischer Infrastruktur.
SPANIEN: Seit dem 21. Juni dürfen Urlauber aus der EU und den Schengenstaaten wieder unbegrenzt nach Spanien einreisen. Vor Reiseantritt muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, in das Name, Reisepassnummer, Flugdaten und eine E-Mail-Adresse einzutragen sind. Anschließend erhält der Reisende einen QR-Code, der bei der Einreise an der Grenze vorzuweisen ist. Bei der Einreise gibt es eine Sichtkontrolle des Gesundheitszustands, und die Temperatur wird gemessen - sie darf nicht höher als 37,5 Grad Celsius sein. Bei Corona-Verdacht wird der Reisende in ein Krankenhaus eingewiesen. Bei der Ausreise gibt es nach Angaben von Reisenden keine Kontrollen.
Im ganzen Land gilt Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen geschlossenen Räumen. Wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht gewahrt werden kann - etwa an vollen Strandpromenaden oder in Fußgängerzonen - ist auch im Freien eine Maske zu tragen. Am Strand und am Pool darf man sein Gesicht aber zeigen. Strenger ist es bisher nur in Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona. Dort gilt seit Donnerstag im Freien immer Maskenpflicht unabhängig vom Sicherheitsabstand. Ab diesem Wochenende wollen auch die Baleareninseln wie Mallorca die katalanische Maskenpflicht einführen.
TSCHECHIEN: Die Einreise ist für Deutsche bereits seit Anfang Juni wieder möglich. Eine Quarantäne oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich. Eine Maskenpflicht gilt derzeit nur noch in der Prager U-Bahn sowie in der Stadt Karvina im äußersten Osten des Landes, wo es zuletzt mehr Neuinfektionen gegeben hatte. Die Hauptstadt Prag versucht, Touristen mit Kultur-Gutscheinen anzulocken - Hotels und Restaurants im historischen Stadtkern sind aber noch ungewöhnlich leer. Bisher gab es in Tschechien rund 350 Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.
TÜRKEI - REISEWARNUNG GILT NOCH: Für die Türkei als Nicht-EU-Staat gilt die Reisewarnung des AA bis zum 31. August. Das Land hofft, dass diese bald aufgehoben wird. Das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen wird derzeit aber als Corona-Risikogebiet eingestuft, die Aufhebung der Reisewarnung ist damit unwahrscheinlich. Menschen, die aus einem Risikogebiet in Deutschland einreisen, müssen mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen. Allerdings können Urlauber aus der Türkei von der Quarantäneregelung befreit werden, wenn sie bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Nach der Einreise aus Deutschland in die Türkei gibt es keine Quarantänepflicht mehr. Am Flughafen wird aber die Temperatur gemessen. Bei Symptomen kann ein Corona-Test durchgeführt werden - das türkische Gesundheitsministerium entscheidet dann über das weitere Vorgehen. An den Stränden gilt ein Sicherheitsabstand, am Pool gibt es nur abgepackte Handtücher, in Flughäfen und Hotels werden Wärmebildkameras eingesetzt. Die Regierung hat ein Zertifikationsprogramm für Gastronomen und Hotels entwickelt. Auch deutsche Firmen stellen Inspektoren.
UNGARN: Deutsche Urlauber können ohne Einschränkungen in Ungarn einreisen. Das Land war von der Pandemie nur mäßig betroffen, die Lage normalisiert sich zusehends. Viele Hotels haben wieder geöffnet, ebenso Restaurants und Bars. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Geschäften gilt eine Maskenpflicht. Außerdem sind Abstandsregeln zu beachten.
ZYPERN: Die Insel meldet seit der Öffnung ihres Tourismus wenige Corona-Infektionen von Reisenden oder Einheimischen. Wer nach Zypern reist, muss sich vor dem Antritt elektronisch anmelden. Wird ein Mensch positiv getestet, muss er 14 Tage lang in eigens eingerichtete Isolier-Unterkünfte in Hotels. Die Kosten übernimmt Zypern. Eine Maskenpflicht gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel und Krankenhäuser. Die Urlaubsinsel hat verglichen mit anderen Staaten Europas eine sehr niedrige Infektionsrate. dpa
Was nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet droht
Noch gibt es Reisewarnungen für Länder wie die Türkei und Ägypten. Sobald diese aufgehoben werden, dürften wieder deutlich mehr Urlauber dorthin reisen. Doch die Staaten stehen, wie Dutzende weitere, aktuell auch auf der Liste mit Risikogebieten des Robert Koch-Instituts (RKI). Im Urlaub selbst gibt es dadurch keine Probleme - aber eventuell danach. Wichtige Fragen und Antworten dazu.
Was bedeutet überhaupt Risikogebiet?
Bekannt ist bislang die Reisewarnung - ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes (AA), von einer Reise in ein Land abzusehen. Für die meisten europäischen Länder wurde die in der Corona-Pandemie ausgesprochene Warnung aufgehoben, für mehr als 160 Länder weltweit gilt sie bis zum 31. August 2020. Die Liste wird regelmäßig geprüft.
Darüber hinaus gibt es noch die RKI-Liste mit Risikogebieten. Sie enthält Länder, in denen entweder ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, oder in denen die Fallzahlen zwar niedrig sind, es aber zum Beispiel zu wenige Testkapazitäten gibt.
Auf dieser Liste, die von den zuständigen Ministerien wöchentlich überprüft wird, stehen auch einige beliebte Urlaubsziele - wie die Türkei und Ägypten.
Wichtig für Urlauber: Ein Land kann als Risikogebiet bewertet sein, ohne dass eine handfeste Reisewarnung vorliegt. Urlauber sollten daher stets prüfen, in welche Kategorie ihr Reiseland fällt.
Denn das hat praktische Auswirkungen bei der Rückkehr nach Deutschland: Laut Infektionsschutzverordnung müssen sich Reisende, die in einem Risikogebiet waren, bei der Rückkehr nach Deutschland für 14 Tage in Isolation begeben.
Was droht Schülern bei Rückkehr aus einem Risikogebiet?
Wer mit seinen Kindern in den Ferien in ein Risikogebiet fährt, sollte an den Unterrichtsbeginn denken. Es ist ratsam, spätestens 14 Tage vor dem ersten Schultag von der Reise zurückzukehren.
In bestimmten Fällen lässt sich die Quarantäne allerdings umgehen: Die Pflicht zur häuslichen Isolation fällt weg, wenn Familien sofort nach Einreise ein ärztliches Attest in deutscher und englischer Sprache darüber vorlegen können, dass keine Anzeichen für eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus vorliegen.
Dem ärztlichen Zeugnis muss ein Abstrich-Test (PCR) zugrunde liegen, der in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem anderen vom RKI empfohlenen Land gemacht wurde. Der Test darf bei Einreise nach Deutschland nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
Ob man am Urlaubsort ohne Weiteres einen solchen Test über ein entsprechend zertifiziertes Labor durchführen lassen kann, wie es das RKI vorsieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Alternativ kann man sich auch bei oder nach der Einreise in Deutschland testen lassen. Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, in der Regel nach 24 oder 48 Stunden, entfällt die Pflicht zur Quarantäne. Jedoch betont das Gesundheitsministerium auf Anfrage: Maßgeblich sei, ob und wie das jeweilige Bundesland die Regelungen der entsprechenden Musterverordnung übernommen hat.
Sollten sich Familien in Quarantäne begeben müssen und dies mit dem Unterrichtsbeginn zusammenfallen, können Kinder als unentschuldigt fehlend gelten. So hat es zum Beispiel das Land Berlin festgelegt.
Was bedeuten die Bestimmungen für Familien mit Kita-Kindern?
Die Bestimmungen lassen sich nicht eins zu eins auf die Situation mit nicht schulpflichtigen Kindern übertragen. Denn für sie besteht keine Pflicht, eine Tageseinrichtung zu besuchen. Außerdem liege es in der Verantwortung der jeweiligen Träger, die Hygienebestimmungen einzuhalten, teilt die Berliner Senatsverwaltung auf Anfrage mit.
Sollten Eltern mit jüngeren Kindern in den Ferien ein Risikogebiet besucht haben, ist aber auch hier eine Isolation für 14 Tage nötig, falls kein Attest vorgelegt werden kann.
Generell gelten etwa in Berlin die allgemeinen Bestimmungen für Rückkehrer aus Risikogebieten. Wie Kitas sonst im Einzelfall vorgehen, fällt in die Verantwortung der Träger.
Für Eltern bedeutet das nicht nur eine Ungewissheit, sondern auch ein großes Hin und Her: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen sie zum einen individuell mit ihrer Einrichtung klären, unter welchen Voraussetzungen ihr Kind wieder in die Kita darf. Zum anderen ist für Eltern damit nicht abzusehen, ob sie wieder wie geplant arbeiten können.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Arbeitnehmer?
Eine allgemeine Quarantäne-Verordnung für alle Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten kann unter Umständen auch für Arbeitnehmer zum Problem werden: Beschäftigte, die nach einem Urlaub für 14 Tage zu Hause bleiben müssen, gehen das Risiko ein, für diese Zeit keinen Lohn zu erhalten. Darauf weist der Bund-Verlag hin.
Denn Beschäftigte dürfen im Falle einer Quarantäne ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen - und ohne Arbeitsleistung erhalten sie nach Paragraf 614 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.
Lohn-Entschädigungen im Quarantänefall gibt es nach Paragraf 56 im Infektionsschutzgesetz nur bei einer behördlich und individuell angeordneten Quarantäne, wie sie zum Beispiel ein Gesundheitsamt nach Kontakt mit einer Risikoperson anordnen kann. Der Arbeitgeber zahlt dann für die Zeit Leistungen in Höhe des Verdienstausfalls an den Arbeitnehmer.
Über eine Quarantäne-Pflicht für Reise-Rückkehrer entscheiden jeweils die Bundesländer (Paragraf 32 IfSG). Für solche allgemeingültigen Landesverordnungen greift die Entschädigungsregelung aber nicht.
Eine Möglichkeit kann es für manche Berufstätige sein, für die Zeit der Quarantäne von zu Hause aus zu arbeiten. Das geht dem Bund-Verlag zufolge dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Betrieb gibt. Dann bekommen Beschäftigte auch weiter Lohn.
Eine Reise ins Risikogebiet verbieten dürfen Arbeitgeber allerdings nicht: «Wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten, liegt außerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Was sollte man generell zum PCR-Test wissen?
Ein negativer PCR-Test bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Abstrichs keine Viren in der entsprechenden Menge nachgewiesen wurden. Dadurch ist aber etwa nicht ausgeschlossen, dass man sich kurze Zeit vor dem Abstrich noch mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte - und man kann sich natürlich auch nach dem Test jederzeit infizieren.
Zu beachten ist auch: Von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung können beim Sars-CoV-2-Virus 1 bis 14 Tage vergehen - im Mittel 5 bis 6 Tage, erläutert das Portal Infektionsschutz.de, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt.
Wichtig zu wissen: Wer Krankheitszeichen hat, ist ansteckend. Doch ein Übertragungsrisiko besteht den Angaben nach schon zwei Tage vor Auftreten der Symptome - und einen Tag vorher sei es am höchsten. Ein negativer PCR-Test ist somit kein Freifahrtschein. Wer also Tage danach doch Symptome zeigt, sollte rasch das Gesundheitsamt informieren, sich isolieren und erneut auf das Virus testen lassen.
Und was ist mit den Kosten?
Wer sich nur vorsorglich testen lässt, um eine Quarantäne zu vermeiden, muss die Kosten von in der Regel mehr als 100 Euro gegebenenfalls selbst tragen - außer, die Verordnungen im jeweiligen Bundesland sehen etwas anderes vor. Zeigt man dagegen Symptome und wird deshalb getestet, zahlt die Krankenkasse den Test. dpa