Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe für Lafer

Der Fernsehkoch Johann Lafer soll nach dem Willen der Koblenzer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung bekommen. Beim Amtsgericht Mainz seien Strafbefehle gegen Lafer und dessen Ehefrau beantragt worden, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse am Freitag mit. Neben dem Vorwurf der Steuerhinterziehung geht es darum, dass bei Lafer beschäftigte Arbeitnehmer teils falsch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet und Sozialabgaben gedrückt worden sein sollen.

Die Bewährung ist auf fünf Jahre ausgesetzt. Dazu kommt für Lafer und seine Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft je eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Die Höhe wurde nicht genannt.

Lafer begrüßte den Abschluss des Strafbefehls über seinen Anwalt. "Er bedauert, dass es hier zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen ist, für die er selbstverständlich einzustehen hat", teilte Anwalt Christian Schertz mit. "Er begrüßt es daher, dass die Angelegenheit durch den gegen ihn erlassenen Strafbefehl abgeschlossen werden konnte." Umso mehr freue sich Lafer, "sich neuen Projekten und Herausforderungen widmen zu können".

Der Koch ist in verschiedenen TV-Sendungen ("Lafer! Lichter! Lecker!" im ZDF) zu sehen, gibt Rezeptbücher heraus und betreibt ein Restaurant.

Der Strafbefehl ist im Gegensatz zur Anklage ein schnelleres Verfahren. Das Gericht kann eine Hauptverhandlung zulassen, muss es aber nicht. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen - dann kommt es zu einer Hauptverhandlung. dpa