Tourismus in Venedig Das sind die Verbote

«Schaut, zwei übermütige Dummköpfe, die sich über die Stadt lustig machen», schrieb Luigi Brugnaro am Mittwoch auf Twitter und postete ein Video, das zwei Männer zeigte, die auf selbstfahrenden Surfbrettern zwischen Booten und Vaporetti fuhren. «Ich bitte alle, uns zu helfen, sie ausfindig zu machen, um sie zu bestrafen», schrieb der Bürgermeister weiter.

In Venedig gelten einige Verbote, die besonders Besuchern der Stadt gewidmet sind. Mit #EnjoyRespectVenezia (genieße und respektiere Venedig) fordert die Stadt schon länger Touristen in dem Unesco-Weltkulturerbe zu verantwortungsbewussterem Verhalten auf.

Wer etwa auf dem Boden isst oder trinkt oder auf Denkmälern sitzt, dem drohen 100 bis 200 Euro Strafe. In den Kanälen zu schwimmen oder dort ins Wasser zu springen ist ebenfalls verboten und kann mit 350 Euro bestraft werden. Auch das Surfen ist dort verboten.

Am Mittwochnachmittag gab Bürgermeister Brugnaro über Twitter im Fall der beiden Surfer schließlich bekannt: «Wir haben sie gefunden! (...) Sie werden angezeigt, so wie sie es verdienen!»

Die Surfbretter wurden dem 60-Jährigen zufolge beschlagnahmt. Der konservative Politiker forderte außerdem mehr Macht für Bürgermeister beim Thema öffentliche Sicherheit. dpa

Die Verordnung der Stadtpolizei der Gemeinde Venedig verbietet bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz der Stadt und der Landschaft:

- Nicht auf dem Boden essen und trinken, Nicht an Ufern und Gehwegen, auf Denkmälern, Brücken, Stufen, Brunneneinfassungen und Hochwasserstegen auf dem Boden sitzen oder liegen. Strafgebühr: zwischen 100 und 200 Euro

- Nicht in den Kanälen baden, schwimmen oder ins Wasser springen. Strafgebühr: 350 Euro

- Abfälle nicht auf die Straße werfen oder liegenlassen. Strafgebühr: 350 Euro

- Nicht mit nacktem Oberkörper oder in Badekleidung durch die Gassen spazieren. Strafgebühr: 250 Euro

- Tauben und Möwen nicht füttern. Strafgebühr: zwischen 25 und 500 Euro

-  Das Fahren mit dem Fahrrad oder anderer Zweiräder, sowie das Schieben der Fahrzeuge von Hand ist nicht erlaubt. Strafgebühr: 100 Euro 

- Nicht kampieren und biwakieren. Strafgebühr: 200 Euro