VDP erschüttert über Verstöße im Weingut Schloss Schönborn

Die VDP-Prädikatsweingüter Deutschlands sind über den Umfang der jetzt vorliegenden, erhobenen und eingeräumten weinrechtlichen Verstöße im Weingut Schönborn erschüttert.

Der VDP prüft nun, wie auf die Vorgänge zu reagieren ist und welche Konsequenzen für die Mitgliedschaft gezogen werden. Satzungsgemäß bestehen endgültige Handlungsmöglichkeiten bis hin zu einem Ausschluss erst, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines erheblichen Verstoßes gegen weinrechtliche Bestimmungen erfolgt ist (in dubio pro reo).

Außerdem muss in Betracht gezogen werden, dass sich die Ermittlungen derzeit ausschließlich gegen einen von den Aufgaben entbundenen Mitarbeiter des Weinguts richten.

Präsident Steffen Christmann sieht eine besondere Schwere in der Beurteilung des Falles gegeben, da für den VDP gerade die Besonderheit und Authentizität der großartigen Herkünfte von zentraler Bedeutung ist und die eingeräumten Vergehen dieser Zielsetzung des Verbandes diametral entgegen stehen: "Dieser Fall ist alles andere als eine Bagatelle für uns, und wir werden alles in unseren Händen stehende tun, um Schaden vom Verband und der deutschen Weinkultur abzuwenden."