Vermietung als Ferienwohnung in Berlin zulässig

Die Vermietung von Wohnungen in der Wilhelmstraße in Berlin-Mitte als Ferienunterkünfte ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zulässig. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass das zuständige Bezirksamt eine solche Nutzung nicht untersagen darf. Die Unterkünfte waren als "illegale Hotels" in die Kritik geraten.

Die Behörde war nach Beschwerden über «Lärmbelästigung und anderen negativen Begleiterscheinungen» eingeschritten. Laut Gericht kann aber die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung nicht mit Hilfe des Baurechts untersagt werden.

Die Vermietung könne nicht als ungenehmigter Beherbergungsbetrieb qualifiziert werden, hieß es weiter. Die Vermieterin von elf Wohnungen habe darlegen können, dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten vorsehen und hoteltypische Dienstleistungen nur in eingeschränktem Umfang erbracht werden.

Die Mieter hätten dort vielmehr die Möglichkeit «einer eigenständigen Haushaltsführung». (VG 19 L 294.11). Gegen die Gerichtsentscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig.

Die vielen Ferienwohnungen in Berlin sorgen schon länger für Ärger. Unter anderem sind Tourismuswerber um den Ruf der Stadt besorgt. Nach Schätzungen des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga gibt es in der Hauptstadt zwischen 15 000 und 25 000 Ferienwohnungen. Allein in der Wilhelmstraße soll von rund 950 Wohnungen fast jede Dritte als Ferienwohnung genutzt werden. dpa