Verwaltungsgericht Würzburg Frankenwein darf an der Mosel abgefüllt werden

Es gab damit der Klage einer Weinkellerei statt. Diese hatte einen Rebensaft in die Qualitätsweinprüfung geben wollen, der in Franken hergestellt, aber in Zell an der Mosel abgefüllt wurde. Die Prüfung ist nötig, damit ein Produkt als Qualitätswein Franken verkauft werden darf. Die Regierung von Unterfranken lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass der Wein nicht in Bayern oder an Bayern angrenzenden Bundesländern abgefüllt worden sei.

Das Verwaltungsgericht entschied nun unter anderem, dass diese Regelung inhaltlich gegen das europäische Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr verstoße. Die Regierung von Unterfranken müsse den Wein der Rebsorte Müller-Thurgau zur Qualitätsprüfung zulassen.

Gegen das Urteil vom Donnerstag kann die Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stellen. Es handele sich um einen Präzedenzfall, erklärte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Würzburg. Ein Sprecher der Regierung von Unterfranken sagte, man warte derzeit die Entscheidungsgründe ab und sehe dann weiter. dpa

Service: Aktenzeichen W 3 K 18.821