Weinbau Deutschland Aufnahme ins Unesco-Kulturerbe

Wein ist mehr als ein alkoholisches Getränk: Diese Botschaft steht im Mittelpunkt einer Initiative, die den deutschen Weinbau im immateriellen Kulturerbe der Unesco verankern will. Der Antrag dafür werde zurzeit vorbereitet und müsse bis Oktober im Kulturministerium eingereicht werden, sagte der rheinland-pfälzische Weinbauminister Volker Wissing (FDP) am Freitag in Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen).

Erstes Ziel sei dann die Aufnahme in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Wissing hatte im Juni 2018 erstmals vorgeschlagen, das Kulturgut Wein in die Unesco-Liste aufzunehmen.

«Der Wein ist ein Botschafter für das Land und natürlich auch für Rheinhessen», sagte Wissing auf der Jahreshauptversammlung des Weinbauverbands Rheinhessen. Wein sei viel mehr als ein alkoholisches Getränk. «Wer versucht, ihn darauf zu reduzieren, wird dem Kulturgut nicht gerecht.» Die kulturelle Bedeutung des Weins erstrecke sich von der regionalen Identitätsstiftung über Feste bis zu der vom Weinbau geprägten Architektur.

Bereits 2016 wurde die belgische Bierkultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Auch die türkische Kaffeekultur ist dabei. Ein Antrag für dieses Verzeichnis muss immer von den Trägern des Kulturguts gestellt werden, beim Wein also von den Winzern.

Unterstützt wird die Kulturerbe-Initiative auch vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP). Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) plädiert für eine Aufnahme ohne regionalen Bezug. «Wein war schon immer ein Kulturprodukt mit unterschiedlichen regionalen Ausprägungen», sagt die OIV-Vizepräsidentin Monika Christmann von der Hochschule Geisenheim. Andere Länder würden das sicherlich mit unterstützen. Und in Georgien und Armenien gebe es schließlich schon seit 8000 Jahren Weinbau.

Auch die wirtschaftliche Aspekte des Kulturguts Wein dürften nie in den Hintergrund treten, sagte Minister Wissing. Bei der Vermarktung im Ausland dürften Besonderheiten der einzelnen Anbaugebiete nicht in den Vordergrund gestellt werden - schließlich kenne auch niemand die 78 Anbaugebiete in Spanien. Erforderlich sei vielmehr ein gebietsübergreifendes Exportkonzept mit einer Marke, die eine einfache Botschaft vermittle.

Wissing überreichte dem Präsidenten des Weinbauverbands Rheinhessen, Ingo Steitz, die Anerkennung des Landes für die neue Schutzgemeinschaft Rheinhessen. Die neuen Schutzgemeinschaften für die im EU-Recht vorgesehene Einstufung von Landweinen mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) oder von Qualitätsweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) sind gerade im Entstehen. In der vergangenen Woche wurde bereits die Schutzgemeinschaft Pfalz anerkannt.

Rheinland-Pfalz hatte vor einem Jahr mit der Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften als erstes Bundesland die Rechtsgrundlage für die Gründung der Schutzgemeinschaften geschaffen. Diese sollen die Anforderungen für die Einstufung der Weine festlegen und das Profil der jeweiligen Region bestimmen - etwa indem sie die Zulassung neuer Rebsorten oder spezifischer Vorgaben für Hektarertrag oder Mostgewichte beantragen. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. In der Schutzgemeinschaft Rheinhessen sind neben dem Weinbauverband auch die Weinkellereien und Winzergenossenschaften vertreten.

Es sei eine besondere deutsche Tradition, dass der Staat die Rahmenbedingungen für den Weinbau festgelegt habe, erklärte Steitz. Im europäischen Ausland, etwa in Frankreich oder Italien, seien Vorgaben zur Herkunftsbezeichnung von Weinen immer aus den Reihen der Erzeuger gekommen. «Mit der Änderung des Weingesetzes müssen wir dies nun nachvollziehen.» Der Weinbauverband Rheinhessen vertritt Erzeuger, die etwa vier Fünftel der Rebfläche von mehr als 26 000 Hektar bebauen. dpa