Kleinere Weinlagen sollen nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) aufgewertet werden. «Mit dem Grundsatz aus unserem Koalitionsvertrag "je genauer die Herkunftsangabe, desto höher die Qualitätsanforderungen" soll Verbrauchern eine bessere Orientierung ermöglicht werden», erklärte sie in Mainz.
Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) überreichte der Ministerin eine Wein-Resolution mit Forderungen für das geplante neue Weingesetz. Das Papier hatten laut Ministerium 28 Gruppen unterzeichnet.
«Eine geregelte Aufwertung der Lagenweine ist ein Wettbewerbsvorteil und trägt dazu bei, das hohe Niveau unserer Weine und unsere wertvollen Steillagen zu erhalten», erklärte Höfken. «Für Weine mit Einzellagenangabe könnten oft höhere Preise erzielt werden.»
Das Weinbauministerium hatte vorgeschlagen, dass Weine mit Orts- und Lagenangaben auf dem Etikett höhere Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Der Verband unterstütze diesen Vorschlag. Allerdings gebe es auch in einigen Punkten noch Diskussionsbedarf, erklärte Höfken. Laut VDP soll noch dieses Jahr ein neues Weingesetz verabschiedet werden. dpa
VDP-Resolution zur Profilierung der Herkünfte im Land Rheinland-Pfalz
Die zur Umsetzung anstehende Möglichkeit der Profilierung engerer Herkünfte bietet eine Riesen-Chance für mehr Klarheit im deutschen Weinrecht. Nun muss der Grundsatz - je enger die Herkunft desto höher die Qualität - auch in Deutschland umgesetzt werden.
Dem größten weinbautreibenden Bundesland Rheinland-Pfalz steht dabei durch die vorgesehene Länderermächtigung die Möglichkeit offen, ein entscheidendes Signal zu setzen und mit Verantwortungsbewusstsein für die gesamte Weinbranche in Deutschland durch die Umsetzung des Herkunftsprinzips in Kombination mit hierarchischen Qualitätsanforderungen zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft beizutragen.
Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes. Der Verbraucher hat ein Recht auf Klarheit und Wahrheit in der Weinbezeichnung, um unterschiedliche Produkte sofort zu erkennen. Auch hier ermöglicht der internationale und logische Grundsatz - je enger die Herkunft desto höher die Qualität - eine bessere Orientierung.
Unter vielen erfolgreich im Markt tätigen Erzeugern in allen Vermarktungsarten besteht Konsens und eine große Bereitschaft zur Unterstützung der Landesregierung in ihrem Anliegen zur Weiterentwicklung des Bezeichnungsrechtes nach dem Herkunftsprinzip.
Die gemeinschaftliche Resolution einer großen Anzahl von qualitätsbewussten Erzeugergruppierungen soll das Bewusstsein für diese Einigkeit auf breiter Ebene in der Öffentlichkeit schaffen.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Bundesgesetz vorgesehene Länderermächtigung zu nutzen und stringente Ausführungsbestimmungen festzuschreiben, die sich an folgenden Punkten orientieren sollten:
1. Die Verwendung der engsten Herkunftsangabe Einzellage muss an deutlich niedrigere Erträge von maximal 80 hl/ha und eine optimale Reife der Trauben gebunden werden (80 Grad Oechsle - bzw. Prädikatswein-Mindestmostgewicht Spätlese).
2. Es muss eine einfache Möglichkeit zur Untergliederung überdehnter, sowie geologisch und topographisch inhomogener Einzellagen eröffnet werden. Dabei müssen auch mehrere Gewanne gemeinsam abgegrenzt werden können.
3. Die Großlagen, als großräumigere Einheit gegenüber der Einzellage, müssen zumindest als solche erkennbar sein. Dabei ist auch offen über die Schaffung einer neuen Kategorie Region als Ersatz von Großlage und Bereich zu diskutieren.
4. Die Rebsorten, die mit einer engeren Herkunft verwendet werden, sollten regional beschränkt werden, um so auch die Regionen schärfer zu profilieren.
5. Natürlich muss für all diese Regelungen eine angemessene, aber nicht zu lange verbindliche Übergangsfrist vorgesehen werden
6. In einem nächsten Schritt ist es wünschenswert, die Ortsangabe mit einem adäquaten Profil zu versehen, das sich an ähnlichen, etwas weniger strengen Parametern im Vergleich zur Einzellage orientieren sollte. Vorstellbar sind 90 hl/ ha und eine höhere physiologische Reife der Trauben (z.B. 70 Grad Oechsle).
Nachsatz: Eine einheitliche Erzeuger-übergreifende Sortimentshierarchie erleichtert dem Konsumenten die Orientierung.
Eine klare Herkunftshierarchie, die Herkunft mit Qualität verbindet, stärkt die handwerkliche Weinerzeugung auch außerhalb unserer Gruppierungen und trägt mittelfristig auch zu einer besseren Erlössituation bei. Dies ermöglicht gerade auch im Mittelpreisbereich das Eröffnen von Märkten. Eine sich lohnende handwerkliche Erzeugung wiederum unterstützt die Zukunftsfähigkeit des Weinbaus, gerade auch in traditionellen, schwieriger zu bewirtschaftenden Lagen, und stärkt die Bereitschaft zu einer verantwortungsvollen Wirtschaftsweise - denn wer von der Natur lebt und diese an die nächste Generation weitergeben möchte, wird auch in seinem Handeln Verantwortungsbewusstsein zeigen.