Westin Leipzig contra Gil Ofarim Hotel beendet Unternehmensinterne Ermittlung

Nach Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim hat das beschuldigte Hotel Westin Leizig hausinterne Untersuchungen abgeschlossen. Das Ergebnis: Es gebe „keine objektivierbaren Anhaltspunkte (…), die es rechtfertigen würden, strafrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Maßnahmen (…) zu ergreifen“. Der im Zentrum der Vorwürfe stehende Mitarbeiter dürfe an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Die Hotelgesellschaft Geberstraße Betriebs GmbH, die das Hotel führt, hatte Rechtsanwälte beauftragt, die unter anderem die weiteren Mitarbeiter der Rezeption und Gäste befragen konnte, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Check-in Prozess befanden. Ein spezialisierter Sachverständiger habe ein Gutachten zu Videoaufnahmen erstellt und diese auf etwaige Manipulationen untersucht.

Die beauftragten Anwälte fertigen ein 118 Seiten langes Gutachten an. Aufgrund der Ergebnisse würden „entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter“ nicht eingeleitet, teilte das Hotel nun mit. GW/dpa

Hier die Pressemitteilung im Originallaut:

"Unternehmensinterne Ermittlung bezüglich des Vorfalls mit dem Künstler Gil Ofarim am 04.10.2021 im Hotel The Westin Leipzig beendet.

Wir, die Hotelgesellschaft Geberstraße Betriebs GmbH, betreiben das Hotel „The Westin Leipzig“. Als Betreiberin eines internationalen und weltoffenen Hauses distanzieren wir uns ausdrücklich von Diskriminierungen jeglicher Art.

Deshalb haben wir, nachdem der Künstler Gil Ofarim am 05.10.2021 öffentlich den Vorwurf geäußert hat, durch einen unserer Mitarbeiter im „The Westin Leipzig“ mit einer antisemitischen Äußerung belegt worden zu sein, unmittelbar eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit einer unternehmensinternen Ermittlung und der Erstellung eines Gutachtens zu dem Vorfall beauftragt und den Mitarbeiter freigestellt.

Die beauftragten Rechtsanwälte sollten u.a. folgenden Fragen nachgehen:
- Was ist am Abend des 04.10.2021 in der Lobby des Hotels vorgefallen?
- Bestehen hinreichend konkrete Anhaltspunkte, um strafrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter anstrengen zu können?

Im Rahmen der Compliance-Untersuchung hat die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Gäste identifiziert, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Check-In Prozess befunden haben. Mit dem beschuldigten Mitarbeiter, den weiteren an der Rezeption eingesetzten Mitarbeitern und allen erreichbaren und auskunftsbereiten Gästen wurden Interviews über den Vorfall geführt und weitere Zeugen befragt, die zum Randgeschehen Angaben machen konnten.

Durch die Staatsanwaltschaft wurden der Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Akteneinsicht zudem Vernehmungen von  Zeugen übermittelt, die ausschließlich gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben machen  wollten. Zu den Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage, die die Ereignisse aus verschiedenen
Perspektiven aufgezeichnet hat, wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten durch einen auf Bild- und Videoforensik spezialisierten Sachverständigen eingeholt, der die Aufnahmen ausgewertet und dabei auch auf etwaige Manipulationen hin untersucht hat. Zudem wurde das
vorhandene Datenmaterial, welches zum Zeitpunkt des Vorfalls angefallen ist (u.a. Check-In-System, E-Mails, Liste ein- und ausgehender Telefonanrufe) ausgewertet.

Das umfangreiche Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei, das 118 Seiten umfasst, liegt uns nun vor und wurde am 18.10.2021 unserer Unternehmensleitung vorgestellt.

Die Rechtsanwälte haben das Geschehen in der Lobby des Hotels rekonstruiert und sind unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweismittel zum Ergebnis gekommen, dass keine objektivierbaren Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen würden, strafrechtliche und / oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter zu ergreifen.

Wir haben daher entschieden, dass entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter nicht eingeleitet werden. Diese Entscheidung wurde dem Mitarbeiter und der Hoteldirektion mitgeteilt.

Im Hinblick auf die massiven Anfeindungen, denen der Mitarbeiter nach wie vor ausgesetzt ist,  haben wir entschieden, dass unser Mitarbeiter aus Fürsorgegesichtspunkten zunächst seinen Aufgaben noch nicht wieder vollumfänglich nachkommen wird.

Wir haben zudem einer Bitte der Staatsanwaltschaft entsprochen, sämtliche gewonnenen Erkenntnisse für die andauernden strafrechtlichen Ermittlungen mit den Ermittlungsbehörden zu
teilen.

Zum Schutz der behördlichen Untersuchung und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter, haben wir außerdem entschieden, dass weitergehende Informationen über unsere Erkenntnisse bis zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weder öffentlich noch
intern kommuniziert werden..."