Winzer Georg Prinz zur Lippe siegt vor Gericht

Im Streit um das Vorkaufsrecht für die mittelalterliche Ordensburg Liebstedt bei Weimar hat die Gemeinde eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Weimar erlitten. Das Gericht wies die Klage der Gemeinde ab, mit der diese das Vorkaufsrecht durchsetzen wollte. Die Gemeinde könne dieses Recht nur dann ausüben, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertige, sagte ein Gerichtssprecher über die Gründe der Entscheidung. Dies sei nicht der Fall.

Der sächsische Winzer Georg Prinz zur Lippe (Schloss Proschwitz) hatte die Ordensburg Liebstedt Ende 2010 für 150 000 Euro vom Land erworben, er will dort eine Kelterei einrichten. Die Gemeinde versucht, das zu verhindern. Der Streit um die Burg tobt seit Anfang des vergangenen Jahres.

Die Klage der Gemeinde richtete sich gegen eine Entscheidung der zuständigen Kommunalaufsicht Weimarer Land, die Ende 2011 das Vorkaufsrecht der Gemeinde gekippt hatte. Diese Entscheidung sei rechtmäßig, befand das Verwaltungsgericht. Die klagende Gemeinde habe selbst kein Konzept für die Burg aus dem 14. Jahrhundert vorgelegt, sagte Gerichtssprecher Eckhart Peters.

Das Gericht sah auch keine Anzeichen dafür, dass die dauerhafte Erhaltung des Denkmals durch den Verkauf an den Winzer gefährdet sei. Damit hatte die Gemeinde bei ihrem Widerstand gegen den Verkauf stets argumentiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Lippe, der seit einigen Jahren im nahe gelegenen Kromsdorf (Weimarer Land) Wein anbaut, wollte für die Kelterei in einem Teil der Burg drei Millionen Euro investieren und 25 Arbeitsplätze schaffen. Durch den Dauerstreit seien diese Pläne «um Jahre zurückgeworfen», sagte zur Lippe.

Als Interimslösung hat der Winzer inzwischen ein Gebäude in Kromsdorf gekauft, wo er den Ernteertrag dieses Jahres keltern will. Bislang wurden die Reben von seinen Thüringer Anbauflächen in seinem Weingut im sächsischen Meißen verarbeitet. dpa