Winzer müssen in Deutschen Weinfonds einzahlen

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Die Abgaben seien nicht verfassungswidrig und verstießen auch nicht gegen europäisches Recht, teilte das Gericht mit. Damit scheiterten sieben Winzer und Kellereien aus Rheinland-Pfalz in dritter Instanz mit ihren Klagen.

Der Deutsche Weinfonds kümmert sich seit 1961 um die Absatzförderung deutscher Weine im In- und Ausland. Für dieses staatliche Gemeinschaftsmarketing zahlen die Weinerzeuger jährlich rund elf Millionen Euro in den Fonds ein. Die Winzer in Rheinland-Pfalz müssen zusätzlich eine Abgabe für die sogenannte gebietliche Absatzförderung leisten.

Die Kläger hatten sich gegen diesen Zahlungszwang gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht folgte jedoch der Ansicht der Vorinstanzen, nach der die staatliche Weinwerbung effektiv sei und private Zusammenschlüsse oder gar einzelne Winzer nicht annähernd so erfolgreich Absatzförderung für deutsche Weine betreiben könnten.

Der Deutsche Weinfonds begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die überwiegende Mehrheit der Winzer, Genossenschaften und Kellereien halte ein gemeinsames Marketing für notwendig, sagte Monika Reule, Vorstandsmitglied des Fonds. Damit könnten der Deutsche Weinfonds, das Deutsche Weininstitut und die regionalen Organisationen ihre Werbeaktivitäten fortsetzen. Das sei wegen des harten Wettbewerbs auch nötig.

Weinfonds und Weininstitut sind Gemeinschaftseinrichtungen der deutschen Weinwirtschaft, um Qualität und Absatz im In- und Ausland zu fördern. dpa

(Az.: BVerwG 3 C 32.10, 3.11, 4.11, 5.11, 6.11, 10.11 und 3 C 11.11 - Urteile vom 24. November 2011)

Mitteilung des Gerichts im Original

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