Im Eiswein-Streit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat ein Winzer aus der Pfalz juristisch den Kürzeren gezogen. Er wehrte sich dagegen, dass die Landwirtschaftskammer ihm für zwei Weine des Jahrgangs 2011 die Vermarktung als Eiswein verboten hatte. Mit einer Klage war er schon vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert.
Nun wies das OVG die Berufung zurück (Az.: 8 A 10489/13.OVG), ließ aber eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, wie das Gericht am Montag in Koblenz mitteilte. Die Koblenzer Richter hatten unter anderem ein Gutachten eingeholt zu der Frage, wie kalt es bei der Lese sein muss.
Die Landwirtschaftskammer sah die strengen Bedingungen für die Weinspezialität nicht erfüllt. Sie berief sich auf Laborwerte des Landesuntersuchungsamtes, das den Wein auf Glycerin und Gluconsäure hin untersucht hatte.
Die Kammer argumentierte, eine hohe Konzentration dieser Stoffe aus den Trauben habe nicht wesentlich auf dem Gefrieren der Beeren beruht, sondern auf einem hohen Befall mit dem Botrytispilz. Das Weingut, das den Eiswein aus Spätburgunder- und Silvaner-Trauben herstellen wollte, hielt die Ernte für in Ordnung.
Die für Eiswein typische Konzentration der Inhaltsstoffe erfordere bei gesunden Trauben eine Mindesttemperatur von minus sieben Grad über einen längeren Zeitraum von annähernd zehn bis zwölf Stunden, befanden die OVG-Richter. Das habe der vom Gericht beauftragte Sachverständige vom Lehr- und Forschungszentrum für Weinbau im österreichischen Klosterneuburg überzeugend dargelegt.
Wenn indes für Eiswein sogenannte edelfaule Trauben mit Botrytispilz verwendet würden, setze das die nötige Temperatur weiter herab. Bei einem Anteil edelfauler Trauben von etwa 15 Prozent schätze der Experte die erforderliche Gefriertemperatur auf minus neun bis minus zehn Grad.
Bei den von dem Winzer verwendeten Trauben habe ein erheblicher Pilzbefall vorgelegen. Bei der Lese am 17. und 18. Januar 2012 sei zwar eine Temperatur von minus sieben, kurzfristig sogar bis zu minus neun Grad erreicht worden, jedoch nicht lange genug. Insgesamt seien die Trauben also nicht in dem erforderlichen Maß gefroren gewesen.
Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) sah in dem OVG-Urteil ein «gutes Signal zum Schutz der hohen Qualität» von Eisweinen aus dem Land. Die Entscheidung trage dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in das Spitzenprodukt zu stärken. «Wichtig ist das Urteil auch für die Praxis der Weinerzeugung, denn es stellt klar, dass bei der Herstellung ausreichend lange kalte Temperaturen herrschen müssen und dass Eiswein aus überwiegend gesunden Trauben hergestellt werden muss.» dpa