Die Richter am Landgericht Schwerin kamen am Freitag zu dem Schluss, dass es keine Basis für den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf gibt, Ebnet habe sich an einem Subventionsbetrug beteiligt und sich außerdem der Untreue zum Nachteil der Landeskasse schuldig gemacht. Denn den unterstellten Subventionsbetrug durch den Bauunternehmer Per Harald Lökkevik, den Ebnet angeblich unterstützt hat, habe es nicht gegeben (Az: Kls 3/20).
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem seit Mai 2019 laufenden Prozess für Ebnet eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Lökkevik hatte zwischen 2003 und 2006 vom Land 47,5 Millionen Euro Subventionen für den Bau des Hotelkomplexes bekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm seit 2011 vor, das Vorhaben zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt zu haben. Einerseits musste so die EU-Kommission den Fördergeldern nicht zustimmen, andererseits standen für zwei kleinere Hotels mehr Fördergelder in Aussicht als für ein großes. Ebnet, ein Bank-Manager, ein Steuerberater und der Chef eines Förderinstituts wurden als Mittäter angeklagt.
Das Schweriner Landgericht entschied, der Komplex sei von Anfang an mit zwei separaten Hotels geplant und verwirklicht worden. Auch wenn sie bis heute eng zusammenarbeiteten, seien ihre Verbindungen jederzeit ohne viel Aufwand zu trennen. Sie bildeten keine wirtschaftlich untrennbare Einheit - auch wenn Lökkevik faktisch für beide Hotels die zentrale Figur sei. Der Staatsanwaltschaft sei zuzubilligen, dass das ausschlaggebende EU-Recht kompliziert sei. Dennoch habe sich der «unbedingte Verfolgungswille als Irrweg erwiesen».
Der 75-jährige Ebnet reagierte erleichtert auf das Urteil. Er sei aber nach wie vor fassungslos über den Prozess, da die Anklage der Staatsanwaltschaft frei erfunden gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Revision einzulegen. Das inzwischen abgetrennte Verfahren gegen Per Harald Lökkevik wird fortgesetzt. Ihm wird neben dem Subventionsbetrug auch die Zweckentfremdung von Fördergeldern vorgeworfen. dpa