Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa Eröffnung trotz Namensstreits

Doch die Bayerische Schlösserverwaltung hat vergangenes Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Widerspruch gegen den Namen eingelegt. Grund: Der Freistaat Bayern hat sich den Namen Neuschwanstein 2011 als Marke schützen lassen. «Die Bayerische Schlösserverwaltung steht daher in Verhandlungen mit dem Hotelbetreiber», teilte eine Sprecherin mit.

Laut Patentamt läuft das Widerspruchsverfahren noch bis Mitte dieses Jahres. Für das Resort, das zur deutschen Hotelgruppe Althoff Hotels gehört, kein Grund die Pforten zu 137 Zimmern und einem Spa-Bereich, der größer als ein Fußballfeld ist, geschlossen zu halten. Laut einem Sprecher laufe gerade ein «freundschaftlich-kollegialer Austausch mit der Bayerischen Schlösserverwaltung», um eine Lösung zu finden.

Schon in den vergangenen Jahren hatte es Streitigkeiten wegen des Rechts an der Marke Neuschwanstein gegeben: Ein Souvenirverband aus Vertretern von Händlern und Herstellern beispielsweise klagte vor dem Europäischen Gerichtshof, da diese keine Lizenzgebühren für Neuschwanstein-Souvenirs wie Tassen und Brettspiele an den Freistaat zahlen wollen. Die Klage wurde im September 2018 zurückgewiesen.

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Hotel und Schlösserverwaltung und gibt das DPMA dem Widerspruch statt, hat die Hotelkette die Möglichkeit, vor das Bundespatentgericht zu ziehen. Die aktuelle Diskussion bringt zumindest eines: viel Werbung. dpa