Rund fünf Wochen nach dem endgültigen Verbot von Ferienwohnungen in Berlin kommt das umstrittene Gesetz jetzt auf den Prüfstand. Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt verhandelt an diesem Mittwoch die ersten vier Klagen von gewerblichen Vermietern gegen die Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Urteile werden noch am selben Tag erwartet.
Nach dem Gesetz des rot-schwarzen Senats ist es verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld. Auch Anwälte und Ärzte, die Kanzleien und Praxen in Wohnungen eingerichtet haben, können Probleme bekommen. Das Land will den knappen Wohnungsmarkt entspannen.
Berlinweit gab es nach Schätzungen zuletzt 10 000 bis 14 000 Ferienwohnungen. Allein der Stadtbezirk Mitte geht von mehr als 5000 solcher Quartiere aus. Beim Verwaltungsgericht sind laut Sprecher bereits Dutzende Klagen gegen das Gesetz eingegangen, eine Kammer mit drei Richtern beschäftige sich vorrangig damit.
Die Wohnungen werden meist über Online-Portale wie Wimdu, Airbnb oder 9flats angeboten. Die Plattformen werben mit authentischen Urlaubserlebnissen, bei denen man anders als beim Hotelaufenthalt die Kiezkultur spüre. In Umfragen hätten rund 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne diese alternative Unterbringung nicht nach Berlin gekommen zu sein, sagte Wimdu-Anwalt Peter Vida. «Hier werden Verbraucherbedürfnisse abgewürgt.»
Die Kläger sehen Verstöße gegen die Berufs- und die Eigentumsfreiheit. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, bescheinigt dem Gesetz in einem Gutachten gravierende Mängel. Vor allem sei es nicht verhältnismäßig, weil es das Problem knappen Wohnraums kaum lösen könne. Die Belastungen für die Vermieter stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen für die Allgemeinheit.
Auch Wimdu-Anwalt Vida sagt, das Verbot sei angesichts von 150 000 fehlenden Wohnungen in Berlin «nur ein Tropfen auf den heißen Stein». Die zuständigen Behörden argumentieren hingegen, der Eingriff in die Grundrechte sei hinzunehmen, da die Berliner auf den knappen Wohnraum angewiesen seien.
Wimdu habe nicht selbst geklagt, sondern stehe hinter einem der Kläger, sagte der Gerichtssprecher. Ein Bezirksamt hatte den vier klagenden Vermietern die Bescheinigung verweigert, dass ihre Ferienwohnungen nicht unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen. Mit ihren Klagen wollen die Vermieter nun diese sogenannten Negativatteste erstreiten. dpa
Airbnb führt Beschwerdefunktion für Nachbarn ein
Verärgerte Nachbarn können sich künftig direkt beim Bettenvermittler Airbnb über Nutzer beschweren, die ihre Wohnungen über das Mitwohnportal vermieten. Seit Anfang Juni bietet das Unternehmen aus San Francisco eine entsprechende Funktion auf seiner Internet-Plattform an. Der Service gilt zunächst allerdings nur in den USA. «Wir arbeiten daran, das Tool weltweit verfügbar zu machen», sagte ein Sprecher.
Klagen über kommerzielle und rücksichtslose Nutzer, die Lärm und Stress für Nachbarn bedeuten, begleiten den rasanten Aufstieg von Airbnb schon lange. Nun will das Unternehmen helfen, schwarze Schafe auszusortieren, betont aber im Firmen-Blog: «Die überwältigende Mehrheit der Gäste sind respektvolle Reisende, so dass Beschwerden und Probleme unglaublich rar sind.» Über die neue Funktion können anonym Hinweise gegeben werden, die Airbnb dann prüfen und, wenn nötig, auch Nutzer suspendieren oder ausschließen will.
Das Geschäftsmodell des 2008 gegründeten Unternehmens aus dem Silicon Valley erfreut sich zwar hoher Beliebtheit, ist aber umstritten. In New York beispielsweise gibt es seit Jahren Konflikte mit Aufsehern, die einen großen Teil der vermieteten Zimmer und Apartments für illegal halten und zudem klagen, dass etliche Nutzer keine Steuern auf ihre Airbnb-Einnahmen zahlen würden. In Berlin ist es seit Mai sogar verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld.
Das rasante Wachstum von Airbnb stellt eine Bedrohung für die etablierte Hotel-Industrie mit ihrer einflussreichen Lobby dar. Das von Investoren mit etwa 25,5 Milliarden Dollar (knapp 23 Mrd Euro) bewertete Unternehmen listet nach eigenen Angaben mehr als zwei Millionen Zimmer und Ferienwohnungen rund um den Globus. Zum Vergleich: Die beiden vor der Fusion zum Branchenprimus stehenden Hotelkonzerne Marriott International und Starwood hätten gemeinsam gut eine Million Betten. dpa