Berliner Restaurants Innen-Gastro erst ab 18. Juni

Wirte der Berliner Gaststätten bereiten sich nach coronabedingt monatelangen Schließungen auf die Öffnung der Außenbereiche ab Freitag vor. Menschen mit einem negativen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene dürfen nach Beschluss des Senats dann wieder im Freien ihren Kaffee trinken oder etwas essen.

Das Café am Neuen See im Bezirk Mitte hat für die Öffnung sogar ein eigenes Testzentrum eingerichtet. «Wir wollen niemanden abweisen», sagte Saskia Frank von dem Café im Tiergarten. «So kann sich jeder testen lassen und unser Gast sein». Kontrollen über negative Tests, Impf- und Genesungsnachweise werden am Eingang durchgeführt. Bei der Belegschaft sei die Freude groß über den Start der Biergarten-Saison: «"Juhu" war unsere erste Reaktion als klar war, dass wir Freitag öffnen dürfen.»

Trotz der vielfachen Begeisterung sind die Öffnungen auch mit großem Aufwand für die Gaststätten verbunden. «Wir freuen uns über die Öffnungen, aber es muss sich am Ende lohnen», sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer vom Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga), Gerrit Buchhorn. «Da müssen Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden und viel organisiert werden.» Wenn die Gaststätten wegen des Wetters am Ende nur einen Tag in der Woche öffnen könnten, könne es sein, dass sich das nicht rechnet. dpa

Stufenplan des Senats: Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten

Der Senat hat sich am 18. Mai 2021 auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten verständigt. Diese werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.

Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht

• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene

• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht

• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht

• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Hochschulen:

• Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept

• Mensenöffnung analog zu Gastronomie

Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Gastronomie:

• Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote außen ohne Terminbuchung und Test, mit Hygienekonzept

• Freizeitangebote innen mit Terminbuchung und Testpflicht

• Ausflugsschiffe, Stadtrundfahrten auch in geschlossenen Fahrzeugen, Stadtführungen innen

Hotels:

• Touristische Übernachtungen möglich mit max. 50 Prozent Belegung, Testpflicht

Hochschulen:

• Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Präsenz mit Testung und Hygienekonzept

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Test

• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

Einzelhandel:

• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Prostitution:

• Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr

• Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlung mit Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht